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Möchtegern-Italienerin auf dem Weg nach London gestoppt
Bild: Archiv - Bundespolizeiinspektion Flughafen München
Flughafen München
Ein italienischer Ausweis macht Dich noch lange nicht zur Italienerin - zumindest nicht, wenn Deine Papiere gefälscht sind. Das hat eine albanische Staatsangehörige am Samstag (15. Oktober) am Check-In in München erfahren müssen. Außerdem hat die junge Frau wohl nicht mit der guten Zusammenarbeit zwischen den Münchner Bundespolizisten und den britischen Behörden gerechnet. Der Tipp, der zur Festnahme der falschen Italienerin führte, kam nämlich vom Verbindungsbeamten an der britischen Botschaft in Berlin. Die Münchner Bundesbeamten mussten danach fast nur noch einfach zugreifen.
Mit einer gefälschten italienischen Identitätskarte hatte die 20-Jährige versucht, Airline-Personal und Bundespolizisten beim Check-In für einen Flug nach London zu überlisten. Sie versprach sich Arbeit und Schulbildung in England.
Am Samstagnachmittag erreichte die Bundespolizei am Münchner Flughafen eine E-Mail des Immigration Liaison Managers an der britischen Botschaft in Berlin. Darin ließ der britische Beamte seine deutschen Kollegen wissen, dass er eine verdächtige Buchung auf einem Flug von München nach London Luton für den Abend desselben Tages ausgemacht habe. Weiterhin bat der britische Grenzbeamte seine Münchner Kollegen, den betreffenden Fluggast genauer unter die Lupe zu nehmen. Gesagt, getan. Bereits am Check-In Schalter empfing eine Streife der Bundespolizei die betreffende Passagierin, eine angebliche Italienerin. Als die Beamten die junge Frau überprüften, händigte sie ihnen zumindest eine italienische Identitätskarte aus. Einen genauen Blick auf das Dokument geworfen, stellten die Polizisten schnell fest, dass der Ausweis gefälscht war. Also nahmen sie die falsche Italienerin wegen des Verdachts der Urkundenfälschung vorläufig fest und mit zur Wache.
In der dortigen Vernehmung gab die Beschuldigte schließlich zu, in Wahrheit Albanerin zu sein. Sie habe nach Großbritannien reisen wollen. Dort habe sie sich Arbeit und vielleicht auch Schulbildung erhofft.
Das sollte es aber schon gewesen sein mit plausiblen Informationen. Die weiteren Erzählungen der 20-Jährigen waren im Großen und Ganzen von Gedächtnislücken und Erinnerungsverlust geprägt.
So wollte sie den Ausweis in Bologna von einem Unbekannten bekommen haben. Von einer Fälschung der vorgelegten Carta d'Identità allerdings wollte sie nichts gewusst haben. Den Vorhalt der Beamten, dass sie doch gewusst haben musste, dass der Ausweis nicht echt sein konnte, weil sie ja keine Italienerin sei, verstehe sie nicht. Sie wisse auch nicht mehr, wie, wann genau und wo sie mit dem Unbekannten in Kontakt getreten war. Genauso wenig wisse sie, wie ihr Foto auf den Ausweis gekommen ist und wieviel das alles gekostet hat. Das habe alles jemand anders für sie gemacht. Natürlich auch ein Unbekannter. Der Ausweis habe eines Tages einfach in der Post gelegen. Auch an ihren Aufenthaltsort in Bologna wollte sie sich erst nicht erinnern. Später erzählte sie den Ermittlern dann, dass sie für etwa drei Wochen bei Freunden, deren Adresse sie nicht mehr wisse, und in einem Hotel, dessen Namen sie nicht mehr wisse, gewesen sei, bevor sie am Samstagvormittag nach München geflogen sei. Allerdings wisse sie nicht mehr, mit welchem Flug. Auch an das Ankunftsterminal könne sie sich nicht mehr erinnern.
Den Beamten allerdings reichten die Details, an die sich die junge Albanerin erinnern konnte völlig aus, um sie trotz ihrer Wissenslücken wegen Urkundenfälschung, Verbringen von falschen amtlichen Ausweisen, unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts anzuzeigen und sie am Sonntag (16. Oktober) nach Albanien zu schicken.
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