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02.12.2025 - Erding

Hilfe für die Beleghebammen im Klinikum Landkreis Erding

Quelle: ÖDP Kreisverband Erding, Wolfgang Reiter

Zu dem derzeit gültigen Schiedsspruch kam es am 2.4.2025, weil sich die Hebammenverbände und die Vertreter der Krankenkassen nicht auf einen neuen Vertrag einigen konnten.


eshalb wird dieser Schiedsspruch jetzt seit 1.11.2025 für die Abrechnung der Beleghebammen angewendet.

Der Deutsche Hebammenverband hat die Öffentlichkeit über die verschlechterten Vertragsbedingungen informiert. Normalerweise wird im Streitfall bei einem Schiedsspruch der Vertragszustand auf dem gültigen Level eingefroren.

In diesem Fall jedoch erwarten die Beleghebammen unter den neuen Bedingungen aber Ertragseinbußen von 20 %. Diese Entwicklung läßt zahlreiche Kündigungen erwarten und gefährdet die Zukunft zahlreicher Geburtsstationen in ganz Bayern.

Als Mitglied des Krankenhausausschusses wurde Wolfgang Reiter von der ÖDP von den Erdinger Beleghebammen auf dieses Problem aufmerksam gemacht und um Hilfe gebeten . Aber, so Reiter, „wir sind als Mitglieder im Krankenhausausschuss leider an der untersten Ebene und haben keinen Einfluss auf das Zustandekommen dieser Verträge“. Deshalb wandte er sich direkt an die Gesundheitsministerin um Hilfe.

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern sind in Bayern nämlich ca 80% der Hebammen als sogenannte Beleghebammen angestellt.

Das Problem dieses Schiedsspruches ist damit also auch vor allem ein bayerisches Problem. Weshalb sich auch die bayerische Gesundheitsministerin darum kümmern sollte.

Der Brief an die Gesunsheitsministerin Gerlach:


Sehr geehrte Frau Gerlach,

Ich wende mich heute an Sie als ÖDP-Fraktionsvorsitzender und Mitglied des Krankenhausausschusses des Kreistags Erding.

Ich möchte Sie darum bitten, darauf hinzuwirken, daß sich alle Beteiligten nochmals an den Tisch setzen , um den Vertrag mit den Beleghebammen nochmals neu verhandeln.

Zu dem derzeit gültigen Schiedsspruch kam es am 2.4.2025, weil sich die Hebammenverbände und die Vertreter der Krankenkassen nicht auf einen neuen Vertrag einigen konnten. Deshalb wird dieser Schiedsspruch jetzt seit 1.11.2025 für die Abrechnung der Beleghebammen angewendet.

Der Deutsche Hebammenverband hat die Öffentlichkeit über die verschlechterten Vertragsbedingungen informiert. Normalerweise wird im Streitfall bei einem Schiedsspruch der Vertragszustand auf dem gültigen Level eingefroren. In diesem Fall jedoch erwarten die Beleghebammen unter den neuen Bedingungen Ertragseinbußen von 20 %. Diese Entwicklung läßt zahlreiche Kündigungen erwarten und gefährdet die Zukunft zahlreicher Geburtsstationen in ganz Bayern.
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern sind in Bayern ca 80% der Hebammen als sogenannte Beleghebammen angestellt.

Das Problem dieses Schiedsspruches ist damit also auch vor allem ein bayerisches Problem. Deshalb sollten Sie als bayerische Gesundheitsministerium hier auch tätig werden.

Als Mitglied des Krankenhausausschusses bin ich von unseren Erdinger Beleghebammen auf dieses Problem aufmerksam gemacht worden und um Hilfe gebeten worden. Aber wir sind als Mitglieder im Krankenhausausschuss leider an der untersten Ebene und haben keinen Einfluss auf das Zustandekommen dieser Verträge.

Deshalb bitte ich Sie als Gesundheitsministerin sich dieses Problems anzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Reiter, ÖDP-Fraktionsvorsitzender im Kreistag Erding und Mitglied des Krankenhausausschusses im Kreistag Erding

Quelle: ÖDP Kreisverband Erding

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