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29.09.2025 - Erding

Zehn Monate auf Bewährung nach tätlichem Angriff auf Polizisten

Bild: Archiv - rm

Mit einem Urteil von zehn Monaten Haft auf Bewährung endete am Mittwoch, 24. September 2025, ein Prozess vor dem Erdinger Amtsgericht gegen einen 42-jährigen Mann.


Der Angeklagte musste sich wegen tätlichem Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Androhung von Gewalt verantworten. Er trägt nun ebenfalls die Kosten des Verfahrens.

Am 25. März 2025 war es im Anschluss an ein Eishockeyspiel in Erding zu dem Vorfall gekommen. Die Polizeibeamten hatten damals eine Kette gebildet, um rivalisierende Fangruppen voneinander zu trennen.

Der Angeklagte wollte jedoch, wie er betonte, zur Toilette auf der anderen Seite des Stadions. Als ihm die Beamten den Durchgang verwehrten und schließlich ein Platzverweis angedroht wurde, weigerte er sich zu gehen. Ein Polizist beförderte ihn daraufhin mit Gewalt nach draußen – wie zuvor angekündigt, falls er den Platz nicht freiwillig verlasse.

Während die Situation für den Polizeibeamten zunächst geklärt schien, eskalierte sie unerwartet, als der Angeklagte ihm einen Schlag gegen den Kehlkopf versetzte. Es kam zu einer kurzen Rangelei, ehe die Polizei den Mann festnahm und auf die Dienststelle brachte. Dort stellte sich heraus, dass der Mann rund 1,4 Promille Alkohol im Blut hatte.

Nach seiner Entlassung drohte er einem der Polizisten mit den Worten: „Dir schlag ich den Schädel ein, dich merke ich mir.“ Diese Bedrohung floss ebenfalls in die Anklage mit ein.

Vor Gericht wirkte sich strafmildernd aus, dass der Angeklagte bislang nicht vorbestraft ist und wenige Wochen nach dem Vorfall das telefonische Gespräch mit den Beamten suchte, um sich persönlich zu entschuldigen. Er selbst betonte vor dem Richter, dass er ein solches Verhalten noch nie gezeigt habe und es auch nicht wieder vorkommen werde.

Das Gericht verhängte schließlich eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, setzte diese aber zur Bewährung aus. Neben den Bewährungsauflagen muss der Verurteilte zusätzlich die gesamten Kosten des Verfahrens tragen.

Quelle: Redaktion (kh)

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