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Vor dem Amtsgericht Erding ist am Dienstag ein Mann aus dem Landkreis Erding vom Vorwurf der Unfallflucht freigesprochen worden.
Dem Angeklagten war zur Last gelegt worden, am 5. Februar 2025 gegen 10.15 Uhr auf einem Parkplatz mit seinem Ford Transit beim Rückwärtsfahren ein anderes Auto beschädigt und sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben.
Ein privat unterwegs befindlicher Polizeibeamter aus Erding hatte den Vorfall beobachtet. Er gab an, der Fahrer habe nach dem Zusammenstoß keine erkennbare Reaktion gezeigt, er habe ihn jedoch telefonieren sehen, was der Beamte als Versuch deutete, den Unfall zu melden. Eine Verständigung erfolgte nicht.
Der Angeklagte wies die Vorwürfe zurück. Er erklärte, er habe auf dem Parkplatz lediglich vorwärts eingeparkt und sei später in einer geraden Bewegung rückwärts auf einen anderen Stellplatz gefahren. Rund eine Stunde später habe er den Platz ebenfalls vorwärts wieder verlassen.
Schäden an seinem Fahrzeug, die den behaupteten Zusammenstoß belegen könnten, wurden nicht festgestellt.
Hinzu kamen weitere Ungereimtheiten: Die Personenbeschreibung des Täters passte nicht zum Angeklagten, außerdem ergab eine Auswertung der Telefondaten, dass der Fahrer – entgegen der Aussage des Zeugen – nicht telefonierte.
Angesichts dieser Widersprüche und mangels belastbarer Beweise sprach das Gericht den Mann frei. Die Kosten des Verfahrens übernimmt die Staatskasse.
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