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Am 14.09.2025, gegen 16:15 Uhr, wurde ein 37-Jähriger, aus dem Landkreis Landshut, beim Angeln an der Vils angetroffen.
Im Zuge einer fischereirechtlichen Kontrolle wurde festgestellt, dass er nicht über den erforderlichen Fischereischein und damit einhergehend nicht über eine gültige Gewässerkarte verfügte.
Was landläufig als sogenanntes „Schwarzfischen“ bezeichnet wird, stellt die Straftat der „Fischwilderei“ dar.
Den 37-Jährigen erwartet nun eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Landshut.
Am 17.12.2025 gegen 13.15 Uhr bog eine 18-Jährige aus dem östlichen Lkr. Erding mit ihrem Pkw Ford an der Angermaier Kreuzung nach links in die Buchbacher Straße ab.