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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Erding
Die Regierung von Oberbayern hat den Planfeststellungsbeschluss für die Nordumfahrung Erding (ED 99) erlassen.
Damit ist das rechtliche Verfahren abgeschlossen, das für die Umsetzung dieses Straßenbauprojekts erforderlich war. Der Landkreis Erding nimmt die Entscheidung zur Kenntnis und bewertet sie als wichtigen Schritt im weiteren Verlauf des Vorhabens.
"Die Nordumfahrung ist seit vielen Jahren Gegenstand intensiver Diskussionen und Planungen. Mit dem vorliegenden Beschluss besteht nun eine rechtlich belastbare Grundlage für die Realisierung", erklärt Landrat Martin Bayerstorfer. "Das Vorhaben zielt insbesondere darauf ab, die Stadt Erding vom Durchgangsverkehr zu entlasten und die Verbindung zur Flughafentangente Ost sowie zur Bundesstraße 388 zu verbessern."
Die geplante Trasse mit einer Länge von rund 9,3 Kilometern soll den Verkehr aus dem Stadtgebiet herausführen und zugleich die Erreichbarkeit der Region stärken. Untersuchungen zufolge ist in mehreren Ortsteilen mit einer spürbaren Entlastung des örtlichen Straßennetzes zu rechnen. Zudem, handelt es sich bei der Nordumfahrung um ein wichtiges Erschließungsprojekt des Flughafens für den gesamten südostbayerischen Raum.
"Die verkehrlichen Vorteile der Umfahrung sind aus Sicht des Landkreises nachvollziehbar, insbesondere im Hinblick auf die bestehenden Belastungen einzelner Streckenabschnitte", so Bayerstorfer. "Zugleich war es uns wichtig, die Auswirkungen auf Umwelt und betroffene Flächen so gering wie möglich zu halten."
Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Trassenführungen geprüft. Die nun festgestellte Variante berücksichtigt sowohl verkehrliche Anforderungen als auch Belange des Natur- und Landschaftsschutzes. Der Landkreis hat sich frühzeitig um die Sicherung wesentlicher Grundstücke bemüht und begleitet das Verfahren seit vielen Jahren.
In diesem Zusammenhang hat der zuständige Ausschuss beschlossen, den Grunderwerb nicht nur über Kauf oder Tausch abzuwickeln, sondern ergänzend auch eine Unternehmensflurbereinigung durch das Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern durchführen zu lassen. Der Bereich soll hierfür in zwei Abschnitte unterteilt werden. Im östlichen Abschnitt zwischen der B 388 und Langengeisling/Erding verfügt der Landkreis bereits über rund 120 Prozent der benötigten Gesamtfläche, im westlichen Abschnitt über etwa 70 Prozent. Für die vorgesehenen Ausgleichsflächen sind derzeit rund 29,72 Hektar von insgesamt 33,5 Hektar im Eigentum des Landkreises.
"Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist das Projekt noch nicht abgeschlossen. Es folgen nun die weiteren notwendigen Schritte zur Umsetzung. Dabei wird der Landkreis weiterhin konstruktiv mit den zuständigen Stellen zusammenarbeiten", so Landrat Bayerstorfer.
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