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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Erding
Für das Herbstfest 2024 vom 30. August bis 8. September lässt die Stadt Erding eine beschränkte Anzahl an Verkaufs- und Fahrgeschäften zu.
Bewerber werden gebeten, ihre Gesuche mit Bildern des Verkaufsstands und genauer Beschreibung des Angebots mit dem entsprechenden Bewerbungsformular (www.erding.de/formularservice) bis spätestens Dienstag, 31. Oktober, um 12 Uhr bei der Stadt Erding, Landshuter Straße 1, in schriftlicher Form einzureichen.
Gesuche, die danach eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Eine optisch ansprechende Aufmachung des Geschäfts, die gewerberechtliche und steuerliche Zuverlässigkeit sowie sonstige behördliche Genehmigungen des Bewerbers sind Grundvoraussetzungen und müssen auf Anfrage nachgewiesen werden.
Ein entsprechendes Schutz- und Hygienekonzept ist auf Verlangen vorzulegen. Verkaufs- und Fahrgeschäfte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können nicht berücksichtigt werden.
Die neue Ausstattung bietet werdenden Müttern eine zusätzliche, sanfte Möglichkeit, die Geburt individuell zu gestalten und unterstützt damit das Ziel, eine möglichst natürliche und selbstbestimmte Geburt zu ermöglichen.
Am Donnerstag, den 03.07.2025, gegen 00:45 Uhr, wurde ein 41-jähriger Fahrzeugführer in Dorfen von Beamten der Polizeiinspektion Dorfen einer Verkehrskontrolle unterzogen.