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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Erding
Aus der Jahrespressekonferenz des Landkreises - Migration
Bild: Archiv - rm
Thema Migration
Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine
Waren es vor Beginn des Krieges in den dezentralen Asylunterkünften 56 ukrainische Flüchtlinge, so sind es nun am Jahresende 522 (Stichtag 13.12.2022). Davon sind 215 weiblich, 106 männlich und 201 Kinder.
Die Aufnahme der ukrainischen Flüchtlinge erfolgte auf verschiedene Arten. Zu Beginn des Krieges wurden diese teilweise unmittelbar bei Vorsprache aufgenommen.
Später erfolgte dann die Aufnahme im Rahmen von Bussen oder als reguläre Zuweisung. Insbesondere die Busse (bis 50 Personen) stellten hier den Fachbereich 24 vor erheblichen Herausforderungen, da eine große Anzahl an Personen innerhalb eines Tages erfasst, mit einem Geldbetrag versorgt und auf Unterkünfte verteilt werden musste.
Im Zeitraum 11.03.2022 bis 22.06.2022 kamen hier insgesamt 13 Busse mit 462 ukrainischen Geflüchteten an, welche uns von der Regierung von Oberbayern geschickt wurden. Die allermeisten Flüchtlinge waren Familien.
Ab dem 18.10.2022 bis zum heutigen Tag gab es zwei weitere Busse mit insgesamt 63 ukrainischen Flüchtlingen.
Zusätzlich zu den Bussen und den regulären Zuweisungen wurden seit Mai 2022 in den dezentralen Asylunterkünften insgesamt 97 anerkannte ukrainische Flüchtlinge aufgenommen, welche seit Kriegsbeginn im Landkreis Erding privat unterkamen, dort aber nur für einen begrenzten Zeitraum bleiben konnten.
Ferner wurden ebenso enge Familienangehörige von bereits hier befindlichen Ukrainern aufgenommen, welche nachträglich einreisten und privat nicht bleiben konnten.
Leistungen für Geflüchtete nach dem AsylbLG
Zu Beginn des Krieges am 24.02.2022 erhielten alle neu-eingereisten ukrainischen Flüchtlinge Leistungen nach dem AsylbLG. Dies umfasste sowohl die Personen, welche privat im Landkreis unterkamen als auch die Personen, welche uns in die Asylunterkünfte zugewiesen wurde.
Im Zeitraum 01.06.2022 – 31.08.2022 erfolgte der Wechsel der neueingereisten ukrainischen Flüchtlinge in das SGB II oder SGB XII. Voraussetzung dafür war das Vorhandensein einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG. Die gesetzliche Grundlage für den Wechsel in das SGB II oder SGB XII wurde hier erst am 20.05.2022 beschlossen. Trotzdem war es möglich, dass bereits zum 01.06.2022 insgesamt 169 ukrainische Geflüchtete, welche die Voraussetzungen erfüllten, zum Jobcenter gewechselt sind.
Durch die gute Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und dem Sozialamt konnte in jedem Fall ein nahtloser Leistungsübergang ermöglicht werden.
Zum 31.05.2022 unterfielen 1104 ukrainische Geflüchtete dem Asylbewerberleistungsgesetz. Aktuell sind es 174 Personen.
Insgesamt gibt es derzeit 1.111 Personen (alle Nationalitäten), welche dem Asylbewerberleistungsgesetz unterfallen. Davon haben 956 Personen tatsächlich einen Anspruch auf monatliche Geld-Leistungen.
Unterbringung von sonstigen Geflüchtete in den dezentralen Asylunterkünften
Nachdem es mit den übrigen Nationalitäten im 1. Halbjahr keine nennenswerten Zuweisungszahlen gab, war ab Juli / August 2022 bekannt, dass die Regierung von Oberbayern in München einen erheblichen Zugang verzeichnen hat. Dieser Druck wurde dann auch an den Landkreis Erding weitergegeben, welche aufgefordert wurde, entsprechende Flüchtlinge der Regierung von Oberbayern abzunehmen.
Waren es im August 2022 noch 20 Personen, die dem Landkreis Erding zugewiesen wurden, so waren es im September 2022 bereits 53 Personen. Von 01.Oktober bis heute wurden 246 nicht-ukrainische Geflüchtete im Rahmen von Zuweisungen aufgenommen. Davon waren 178 männlich, 31 weiblich und 37 Kinder. Nach Aussage der Regierung von Oberbayern ist weiterhin keine Entspannung der Situation in Sicht.
Aufgrund der prekären Situation wurde hier bereits – wie 2016 – Mitte November 2022 eine Turnhalle in Betrieb genommen.
Die ehemaligen Höchststände aus dem Jahr 2016 (01.05.2016: 109 dezentrale Asylunterkünfte; 01.04.2016: 1405 Personen in Asylunterkünften) sind mittlerweile bei Weitem überschritten.