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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Erding
Wie fast jedes Jahr wollte die Firma Landtechnik Gruber auch heuer wieder seine landwirtschaftlichen Kunden unterstützen und mit einer Spende soziale Engpässe in der Branche lindern.
Aus diesem Grund spendete die Firma stolze 3.000 € an die KDBH Station Erding.
Vorsitzende Elisabeth Mayr bedankte sich im Namen der KDBH Erding für diese großzügige Spende.
Die Dorfhelferin bzw. der Betriebshelfer sind zur Stelle, wenn die Mutter, Bäuerin oder der Betriebsleiter durch Krankheit, Unfall oder Tod ausfällt.
In diesen Fällen muss von heute auf morgen ein kompetenter Ersatz die Arbeit im Haus und / oder Hof erledigen. Auch die Versorgung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen muss gewährleistet sein. Rasche Hilfe ist unverzichtbar.
Die Betriebs- und Haushaltshilfe ist eine Grundleistung aller Sozialversicherungsträger (z.B. AOK, TKK, SVLFG) sofern dies nicht Kraft Gesetz ausgeschlossen ist.
Der Einsatz der Dorfhelferin bzw. des Betriebshelfers wird vom Sozialversicherungsträger zwar vergütet, allerdings reichen die bestehenden Verrechnungssätze nicht aus, die entstehenden Kosten auszugleichen.
Ein Defizit entsteht vor allem bei Einsätzen in nicht landwirtschaftlichen Haushalten durch die nicht kostendeckenden Stundensätze der Sozialversicherungsträger. Diese Finanzierungslücke muss von
der Station übernommen werden. Die KDBH Erding ist daher auch immer wieder auf Spenden angewiesen.
Über die KDBH sind derzeit 5 Dorfhelferinnen im Landkreis Erding im Einsatz. Die Geschäftsführung obliegt der Geschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbandes, Kreisverband Erding. Die Einsatzleitung hat der Maschinenring Erding übernommen.
Das Bild zeigt bei der Spendenübergabe:
Senior Chef Stefan Gruber, Kreisbäuerin Irmgard Posch, 1. Vorsitzende der KDBH
Station Erding Elisabeth Mayr, Chef Martin Gruber und Kreisobmann Jakob Maier.
Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauchs, sowie eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz und Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung.