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28.06.2022 - Flughafenregion

Corona-Maskenpflicht im ÖPNV bleibt mit Erleichterungen bestehen

Bild: Archiv - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Holetschek: Bayerns Gesundheitsminister setzt bei Entscheidung für FFP2-Maske auf Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger -Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis Ende Juli verlängert


Bayern hat seine 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um vier Wochen verlängert und zugleich Erleichterungen bei der weiter bestehenden Corona-Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beschlossen.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek erläuterte am Dienstag nach der Sitzung des Ministerrats in München: „Künftig kann jeder selber nach eigener Einschätzung und Risikobeurteilung entscheiden, ob er im ÖPNV eine FFP2-Maske oder eine OP-Maske trägt.

In den heißen Sommermonaten, wie wir sie jetzt erleben, und unter den derzeitigen pandemischen Bedingungen halten wir es für verhältnismäßig, stärker auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger zu setzen.


Der Minister betonte: „Ganz wichtig ist: Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt bestehen! Wir brauchen weiterhin Schutzmaßnahmen angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens. Wir gehen nicht leichtfertig durch den Sommer.

Holetschek erläuterte:Klar ist auch: Die FFP2-Maske besitzt eine höhere Schutzwirkung. Wir empfehlen weiterhin, überall dort auf FFP2-Masken zu setzen, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen.

Aber auch medizinische Masken bieten bei durchgehend korrektem Tragen einen Schutz. Von entscheidender Bedeutung für den Schutz ist auch, dass die Maske die richtige Größe und Passform hat.

Wir prüfen weiterhin kontinuierlich, ob und welche Regelungen erforderlich sind, und behalten uns vor, bei geänderter pandemischer Lage unsere Regelungen an die jeweilige Situation anzupassen.


Die notwendigen Änderungen fließen in die 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ein, wie der Ministerrat zuvor beschlossen hatte.

Die Verordnung wird demnach bis zum 30. Juli verlängert.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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