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Taufkirchen (Vils): Am 08.05.2022 erstattete ein Betreiber eines sogenannten „Selbstbezahler Blumenfeldes“ Strafanzeige bei hiesiger Dienststelle.
Der Landwirt betreibt ein Blumenfeld in Taufkirchen (Vils). Hier ist es Kunden möglich, die Blumen selbst zu pflücken. Folglich wird jedoch darauf vertraut, dass der dementsprechende Preis in die Kasse vor Ort eingeworfen wird.
Bei routinemäßigen Kontrollen konnte der Betreiber feststellen, dass dies oftmals nicht der Fall ist. Meist wird lediglich ein Teilbetrag eingeworfen.
Es handelt sich um Kleinstbeträge, welche nicht beglichen werden – so auch bei der Anzeigenerstattung um einen Betrag von 8,30 Euro. Jedoch moniert der Betreiber, dass in der Summe durchaus ein finanzieller Schaden entsteht.
Der geschädigte Landwirt bittet um ein ehrliches Miteinander, da ansonsten Angebote dieser Art keinen Bestand haben.
Am gestrigen Donnerstag kontrollierte die Bundespolizei einen Reisenden am Flughafen München, der beim Check-In für seinen Flug eine Schusswaffe mitführte.