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05.04.2022 - Landkreis Erding

Terminvergabe für Flüchtlinge aus der Ukraine zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach ab sofort online möglich

Bild: Archiv - rm

Das Ausländeramt Erding bietet ab sofort Termine für ukrainische Flüchtlinge zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG vorzugsweise online an.


Termine werden immer am Mittwochnachmittag von 13:15 bis 16:15 und Freitagvormittag von 7:30 bis 12:00 angeboten. Die Terminvergabe wird immer am Wochenbeginn aktualisiert und freigegeben.

Im Ausnahmefall ist auch eine telefonische Terminvereinbarung unter 08122/58-1790 möglich.

Termine können unter https://www.landkreis-erding.de/aktuell/ukrainekrise-aktuelle-info/online-terminvereinbarung-fuer-ukraine-fluechtlinge/ gebucht werden. Für jede Person ist zwingend ein separater Termin zu buchen. (Beispiel: Eltern mit zwei Kindern benötigen vier Termine)

Die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG sind:

  1. Ukrainische Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Ukraine vor
    dem 24.02.2022 und bestimmte Familienangehörige von diese oder Internationaler
    Schutzstatus in der Ukraine vor dem 24.02.2022 und bestimmten Familienangehörige
    von diesen oder Personen, die sich vor dem 24.02.2022 mit einem
    Aufenthaltsrecht in der Ukraine aufgehalten haben und nicht in der Lage sind, sicher
    und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren.


  2. Einreise in das Bundesgebiet/den Schengen-Raum ab dem 24.02.2022


Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit:

  1. Ausgefüllter und unterschriebener Antrag (abrufbar unter Antrag auf Erteilung der
    Aufenthaltserlaubnis (landkreis-erding.de))

  2. Reisepass, ID-Karte (Modell 2015)

  3. Meldebescheinigung der zuständigen Gemeinde

  4. 1 biometrisches Passfoto


Ukrainische Flüchtlinge ohne Reisepass/ID-Karte, mit abgelaufenem Reisepass oder mit nur noch kurzer Passgültigkeit sollen schnellstmöglich Kontakt mit einer ukrainischen Auslandsvertretung (z.B. Generalkonsulat in München, Lessingstraße 14, 80336 München, Tel.: +498955273718, E-Mail: gc_dem@mfa.gov.ua) aufnehmen.

Diese kann eine Identitätsbescheinigung ausstellen oder die vorhandenen Dokumente eventuell verlängern.

Für alle weiteren Anfragen und Auskünfte stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Bei Fragen und Anliegen, die sich generell mit dem Thema Flüchtlinge aus der Ukraine befassen, steht das Landratsamt Erding unter der Telefonnummer 08122581071(Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr und am Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr) sowie unter der E-Mail-Adresse koordinierung-ukraine@lra-ed.de zur Verfügung. Ebenso können hier auch Angebote für Hilfs-und Dolmetscherdienste abgegeben werden.

Angebote für Unterkünfte können im Fachbereich Liegenschaftsmanagement unter der Telefonnummer 08122581342 oder per E-Mail an carmen.mittermeier@lra-ed.de eingereicht werden.

Fragen zum Asylstatus und Leistungen für Flüchtlinge beantwortet der Fachbereich Asylmanagement unter 08122581048 oder per E-Mail an andreas.knorr@lra-ed.de

Ausländerrechtliche Fragen, z.B. zu Aufenthaltstitel oder Arbeitserlaubnis beantwortet der Fachbereich Ausländerwesen unter 08122581790 oder per E-Mail an auslaenderamt-ukraine@lra-ed.de

Bei gesundheitlichen Fragen das Gesundheitsamt unter 08122581433 bei Beatrix Seuss oder gesundheitsamt@lra-ed.de

Quelle: Landratsamt Erding

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