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29.11.2021 - Flughafen München

Zurückweisung statt Haft - Bundespolizisten am Münchner Flughafen ziehen gesuchten Dieb aus dem Verkehr

Bundespolizisten am Münchner Flughafen nehmen fast täglich mit Haftbefehl gesuchte Personen fest und führen diese anschließend der Strafverfolgung zu. Auch in Fällen, wo die Aufenthaltsbeendigung den Vorzug erhält, ist die Strafverfolgung nicht aufgehoben

Vor gut drei Jahren war er beim Diebstahl erwischt worden. Anschließend ist der Kongolese offenbar untergetaucht, war zumindest für die deutsche Justiz nicht mehr greifbar.


Seither haben die Strafverfolgungsbehörden in der Oberpfalz mit Haftbefehl nach dem Dieb gesucht. Zudem soll der Afrikaner auch noch Kindergeld zu Unrecht bezogen haben.

Bundespolizisten haben ihn am Sonntagmittag (28. November) aus dem Verkehr gezogen, als der 36-Jährige aus Doha im Erdinger Moos ankam. Hier stellten die Beamten zum einen fest, dass der Gesuchte die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen kann, zum anderen, dass der Mann keinen legalen Aufenthaltsstatus mehr besitzt. Nach einer Nacht bei der Bundespolizei musste der Festgenommene heute seinen Rückflug antreten.

Der Zentralafrikaner hatte seit 2005 legal in Deutschland gelebt, war aber nach einem Urteil wegen Diebstahls Ende 2018 aus dem Fokus der deutschen Behörden verschwunden. Am Sonntag wollte er offenbar nach einem Besuch in seiner ursprünglichen Heimat wieder zurück in seine Wahlheimat.

Am Münchener Flughafen haben Bundespolizisten seine Reise jedoch frühzeitig beendet. Der 36-Jährige hatte nämlich einen offenen Haftbefehl im Gepäck und keine gültigen Einreise- und Aufenthaltspapiere mehr.

Mitte 2018 war der Gesuchte beim Diebstahl erwischt und Ende des Jahres von einem Amtsrichter in Regensburg zu 600 Euro Geld- oder ersatzweise 40 Tagen Haftstrafe verurteilt worden.

Nach Rechtskraft des Urteils war der heute 36-Jährige aber offensichtlich verschwunden, ohne sich seiner Verantwortung zu stellen. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft in der Donaustadt mit Haftbefehl deutschlandweit nach dem Untergetauchten gesucht.

Diese Suche hatte gestern ein Ende. Bundespolizisten am Münchner Flughafen haben den Gesuchten mittags bei seiner Ankunft aus Nairobi über Doha aus dem Passagierstrom gefischt und verhaftet.

Nachdem der Festgenommene die geforderte Summe nicht aufbringen konnte, musste der Kongolese in Erwartung eines 40-tägigen Aufenthalts in der Münchner Justizvollzugsanstalt eine Nacht bei der Bundespolizei verbringen. Die Fahrt nach Stadelheim blieb ihm dann jedoch erspart.

Die zuständigen Strafverfolger stellten die Strafverfolgung erst einmal hinten an, nachdem die Bundespolizisten bei der Überprüfung des Reisenden noch herausgefunden haben, dass die Niederlassungserlaubnis, die ihnen der Afrikaner vorgelegt hatte, bereits seit November dieses Jahres erloschen ist.

Nach einem kurzen Anruf bei der zuständigen Ausländerbehörde kam die Bestätigung, dass der vorgelegte Aufenthaltstitel bitte einzuziehen und der bereits wegen des Haftbefehls Festgenommene prioritär des Landes zu verweisen sei.

Dieser Auffassung schlossen sich die für den Vollstreckungshaftbefehl Verantwortlichen an. So buchten die Grenzpolizisten am Münchner Airport dem Afrikaner einen Rückflug nach Doha. Allerdings nicht, ohne dem Zurückgewiesenen noch eine Strafanzeige wegen des Versuchs der unerlaubten Einreise ins Reisegepäck zu legen.

Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben. Mit der Zurückweisung ist die Strafe dem Verurteilten keineswegs erlassen.

Quelle: Bundespolizei Flughafen München

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