Logo print
Lieber Leser,
unsere Seite finanziert sich durch Werbeeinnahmen und die deshalb angezeigten Werbebanner.
Helfen Sie uns, indem Sie Ihren Werbeblocker ausschalten.
Werbung

Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Erding

Werbung
<a href=//www.ed-live.de/out.php?wbid=4083 target=_blank></a>
« zurück zur Nachrichtenübersicht

20.08.2021 - Landkreis Erding

Holetschek: Am Montag treten neue Corona-Regeln in Kraft

Bayerns Gesundheitsminister ruft weiterhin zu Umsicht und Vorsicht im Kampf gegen die Corona-Pandemie auf


Am Montag (23. August) treten in Bayern neue Corona-Regeln in Kraft. Damit wird der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August umgesetzt, wie Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Freitag mitteilte. Rechtliche Grundlage ist eine entsprechende Änderungsverordnung zur 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Der Minister betonte: „Klar ist: Die Pandemie ist nicht vorüber. Die beginnende vierte Welle zeichnet sich unverkennbar ab. Wir müssen daher weiterhin vorsichtig und umsichtig sein. Klar ist auch: Im Innenbereich ist das Infektionsgeschehen deutlich größer. Wir brauchen daher vor allem mit Blick auf die kommenden Herbst- und Wintermonate und die wieder steigende 7-Tage-Inzidenz passende Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens.“

Holetschek fügte hinzu:„Wir senken den Schwellenwert für Testungen daher weitestgehend von einer 7-Tage-Inzidenz von 50 auf 35 ab. Die Testungen sind vor allem bei der noch zu niedrigen Impfquote ein wichtiges Instrument, um infizierte Personen schnellstmöglich identifizieren und isolieren zu können.“

Die Änderungen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung können nach der Veröffentlichung im Einzelnen unter folgenden Links nachgelesen werden: www.verkuendung-bayern.de und www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/#BaylfSMV

Ab Montag gilt in Bayern bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel.
Demnach sind Testungen bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr insbesondere Voraussetzung für

  • die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z. B. öffentliche und private Veranstaltungen i. S. d. § 7 der 13. BayIfSMV, Sport- und Kulturveranstaltungen)

  • den Zugang zur Innengastronomie

  • die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen

  • Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen

  • Sportausübungen in geschlossenen Räumen

  • und Beherbergungen. Hier gilt ein Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden.


Auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, müssen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr nun einen Testnachweis vorlegen. Der Minister ergänzte: „Um die besonders gefährdeten Gruppen zu schützen, bleibt es für Besucherinnen und Besucher und Beschäftigte in Bayerns Alten- und Pflegeheimen aber bei einem inzidenzunabhängigen Testerfordernis.“

Die Testungen dürfen dabei vor höchstens 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein. Neben den PCR-, POC-Antigentests und den unter Aufsicht vorgenommenen Selbsttests, wird ab Montag auch ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines PoC-PCR-Tests anerkannt.

Ausgenommen von der Testnachweispflicht sind entsprechend der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes weiterhin vollständig Geimpfte (ab Tag 15) sowie Genesene. Auch Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Regelung weiterhin ausgenommen.

Daneben sind große Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter künftig inzidenzunabhängig unter den bisherigen Voraussetzungen (z. B. Vorlage eines Testnachweises, Untersagung des Verkaufs und des Ausschanks von Alkohol etc.) möglich.

Das Unterschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 35 ist nun keine Voraussetzung mehr. Bayern erhöht zudem die zulässige Höchstzuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen bei großen Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter. Unter Beachtung der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt ist, erhöht sich die Zuschauerzahl auf bis zu 50 Prozent der Kapazität der jeweiligen Sport- bzw. Veranstaltungsstätte, höchstens aber auf 25.000 Zuschauer mit festen Sitzplätzen. Den Kreisverwaltungsbehörden steht es für große Sport- und Kulturveranstaltungen frei, bis zum Inkrafttreten der Änderungen am 23. August diese Erleichterungen bereits vorab regional umzusetzen.

Holetschek betonte: „Ich appelliere an alle Menschen in Bayern, sich gegenseitig weiterhin zu unterstützen und Rücksicht zu nehmen. Halten Sie sich an die Corona-Schutzmaßnahmen und achten Sie auf die Hygieneregeln. Corona ist weiterhin gefährlich und hoch ansteckend.“


Weiterer Link zum Thema Coronavirus:




Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

alle Informationen zum Thema:

Coronavirus




weitere Nachrichten aus:



Nachrichtenbild
21.08.2025 - Erding

E-Roller in Erding

Sind E-Roller eher ein Gewinn oder eine Belastung für die Stadt?

⇒ mehr Informationen...
Nachrichtenbild
21.08.2025 - Oberding

Kleinkraftradfahrer übersehen

Am Mittwochabend gegen 17:30 Uhr fuhr ein 62-jähriger Erdinger mit seinem Kleinkraftrad im Notzingermoos den parallel zur ED7 verlaufenden Radweg

⇒ mehr Informationen...

Nachrichtenbild
21.08.2025 - Moosinning

Moosinning: Traktor touchiert Fußgängerin

Am Dienstagnachmittag gegen 13:30 Uhr ging eine 36-Jährige aus dem östlichen Landkreis auf dem rechten Gehweg der Freisinger Straße von der B388 kommend Richtung „Am Bleichbach“

⇒ mehr Informationen...
Nachrichtenbild
21.08.2025 - Erding

Baustelleninformation zur Linie S2 Erding

Vom 25.08.2025 21:45 Uhr bis 26.08.2025 03:00 Uhr kommt es zwischen Ostbahnhof/Markt Schwaben und Erding zu Änderungen/Ersatzverkehr

⇒ mehr Informationen...

Nachrichtenbild
21.08.2025 - Erding

B388: Auffahrunfall bei Erding

Am Mittwochvormittag fuhr ein 21-Jähriger aus dem nordöstlichen Landkreis mit seinem Mercedes Sprinter die B388 von Erding kommend Richtung Moosinning

⇒ mehr Informationen...
Nachrichtenbild
21.08.2025 - St. Wolfgang

Diebstahl von Baustelle in St. Wolfgang

Im Zeitraum vom 16.08.2025 bis 18.08.2025 wurden von bislang unbekannten Tätern vom Baustellengelände des Neubaus der Goldachbrücken an der B15 Gasflaschen sowie eine größere Menge Dieselkraftstoff entwendet

⇒ mehr Informationen...

Landkreisinformationen

Blutspendetermine

Direktvermarkter

Webcams

Videos

Ratgeber

Was ist los am Volksfestplatz Erding?

Was ist los am Schrannenplatz Erding?

Was ist los am Kronthaler Weiher?

Gemeinden

Kooperationen


FS-live.de FM-live.de