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Altstadtfest und Herbstfest in Erding finden auch in diesem Jahr nicht statt. Während das Altstadtfest aus rechtlichen Gründen nicht stattfinden darf, entschied der Volksfestausschuss des Stadtrats am Dienstag, auch das Herbstfest abzusagen.
Oberbürgermeister Max Gotz verwies in der Sitzung auf die bis 4. Juli geltende 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Sie untersagt „Versammlungen, öffentliche Festivitäten, Messen und vergleichbare Veranstaltungen“ landesweit. Das Altstadtfest hätte am 2. und 3. Juli stattfinden sollen.
Auch beim Herbstfest habe der Ausschuss im Grunde nur über geringen Entscheidungsspielraum verfügt, sagte der Oberbürgermeister. Nachdem bereits das Oktoberfest in München, das Gäubodenfest in Straubing oder das Rosenheimer Volksfest abgesagt wurden, „bleibt uns da auch nichts anderes übrig, wenn wir nicht von Besuchermassen überrannt werden wollen“. Kleinere Ersatzveranstaltungen bezeichnete Gotz als „juristisch heikles Terrain“, weil die Vergabekriterien an Schausteller kaum zu konkretisieren seien.
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