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27.02.2026 - Landkreis Erding

Allgemeinverfügung Geflügelseuche Newcastle

Bild: Archiv - Landratsamt Erding

Im Landkreis Erding ist in einem großen Nutzgeflügelbetrieb der Ausbruch der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt worden.


Betroffen sind zunächst knapp 40.000 Legehennen.

Die endgültige Bestätigung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI), das Proben aus dem Betrieb untersucht hat, liegt für einen der Ställe vor. Zwei weitere Einheiten des Betriebs waren als Verdachtsbetriebe einzustufen.

Die unionsrechtlich vorgesehenen Maßnahmen wurden seitens des Landratsamtes Erding nach Maßgabe der staatlichen Behörden eingeleitet.

So waren diese Teile des betroffenen Betriebs durch das Veterinäramt des Landratsamtes Erding entsprechend der staatlichen Vorgaben bereits am Dienstag umgehend gesperrt worden, sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen verfügt worden. Zudem wurde - den Vorgaben entsprechend - die aus Gründen des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung notwendige tierschutzgerechte Tötung des betroffenen Geflügelbestandes eingeleitet und inzwischen weitestgehend durchgeführt.

In Folge der amtlichen Feststellung der Tierseuche wurde in Abstimmung mit LGL und dem Staatsministerium um die ursprünglich betroffenen Standorte gemäß den tierseuchenrechtlichen Vorgaben eine Schutzzone (mit mindestens 3 km) und eine Überwachungszone (mind. 10 km) festgelegt und die darin gesetzlich geforderten Maßnahmen per Allgemeinverfügung angeordnet, welche auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht ist. Zudem wurden die betroffenen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter schriftlich vom Veterinäramt des Landratsamtes Erding informiert.

In der Schutzzone befinden sich ca. 60 geflügelhaltende Betriebe und in der Überwachungszone liegen ca. 400 geflügelhaltende Betriebe. Sämtliche Betriebe in der Schutzzone und einige in der Überwachungszone sind seitens des Veterinäramtes in den kommenden Tagen in Augenschein zu nehmen und ggf. zu beproben.

Lediglich ein sehr kleiner Bereich der Überwachungszone liegt außerhalb des Landkreises Erding im Landkreis Landshut. Das dortige Veterinäramt wurde entsprechend unterrichtet.

Drei weitere Haltungseinheiten des betroffenen Betriebs wurden vorerst lediglich als Kontaktbetrieb eingestuft und entsprechend vom Veterinäramt beprobt. Inzwischen sind nach den nun vorliegenden Befunden des LGL zwei dieser drei Haltungseinrichtungen ebenso als Verdachtsbetriebe einzustufen. Dies betrifft einen weiteren Bestand von zusammen rund 63.000 Legehennen. Die daraus resultierenden Maßnahmen werden aktuell unter Beteiligung der staatlichen Behörden geprüft.

Die Mitarbeitenden des Veterinäramtes am Landratsamt Erding arbeiten seit Tagen fieberhaft, auch am Wochenende, um die Tierseuche effektiv und rasch einzudämmen und gleichzeitig die Einschränkungen für die in den Restriktionszonen befindlichen Geflügelhaltungen möglichst gering zu halten.

Landrat Martin Bayerstorfer lässt sich regelmäßig über den aktuellen Stand unterrichten.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass das Virus für den Menschen als ungefährlich gilt.

Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Newcastle-Krankheit" verfügbar.

Bitte beachten Sie auch das einschlägige Sonderamtsblatt: https://www.landkreis-erding.de/presse-aktuelles/amtsblatt/

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Quelle: Landratsamt Erding

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