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Amtsgericht Erding - Illegale Einforderung von Arbeitslosengeld
Bild: Archiv - rm
Ein 22-jähriger Erdinger mit türkischer Staatsangehörigkeit bezog fälschlicherweise Arbeitslosengeld in Höhe von ca. 150 Euro, obwohl er bereits bei einer Tankstelle in Eching arbeitete.
Der Angeklagte hatte eine Woche früher mit seiner Arbeit bei der Tankstelle begonnen, als gemeldet. Jedoch war ihm nicht bewusst, dass er dies hätte ankündigen müssen und somit Betrug begangen hatte.
Das Verfahren wird gegen eine Geldstrafe von lediglich 100 Euro eingestellt, da der Schuldvorwurf nicht gravierend ist und der Schaden bereits beglichen wurde. Außerdem weist der Angeklagte keine schwerwiegenden Voreintragungen vor. Der 22-Jährige entschied sich dazu, die Geldstrafe an die Elterninitiative zu spenden.
Die Verhandlung wurde von Richter Wassermann geleitet.
Im Zeitraum von Sonntag, 21:00 Uhr bis Dienstag 19:15 Uhr parkte eine 27-jährige Erdingerin ihren Mini in der Langen Feldstraße ordnungsgemäß am Fahrbahnrand.
Es sind zwar noch rund vier Monate bis zur Eröffnung des 83. Herbstfests in Erding, doch schon jetzt stellt die Privatbrauerei ERDINGER Weißbräu die Weichen für zehn Festtage voller bayerischer Lebensfreude.