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Kurzarbeitergeld: Bei einer Unterbrechung von mindestens drei Monaten müssen Unternehmen Kurzarbeit neu anzeigen
Bild: Archiv - Pixabay
Mit dem erneuten Lockdown wird für einige Betriebe das Thema Kurzarbeit wieder relevant. Auch jetzt können die Unternehmen der Region bei ihrer Agentur für Arbeit in Freising, Erding, Dachau oder Ebersberg Kurzarbeit anzeigen und Kurzarbeitergeld beantragen.
Betriebe, die in diesem Jahr bereits kurzgearbeitet haben und nun erneut davon betroffen sind, sollten sicherstellen, dass ihre Anzeige noch gültig ist. Andernfalls kann kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld geltend gemacht werden.
Hier gilt zu beachten: Ab einer Unterbrechung der Kurzarbeit von drei Monaten, muss diese erneut angezeigt werden.
Anträge und Informationen schnell finden!
Arbeitgeber haben mehrere Möglichkeiten, ihre Anzeige an ihre Agentur für Arbeit zu senden: Die für die Kug-Anträge nötigen Unterlagen können per Smartphone fotografiert oder gescannt, hochgeladen und direkt an die zuständige Arbeitsagentur geschickt werden. Die Kurzarbeit-App gibt es im Google Play Store oder im App-Store.
Wichtig zu wissen: Kurzarbeit kann frühestens für den Kalendermonat ausgezahlt werden, in dem eine Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist. Unternehmen, die für Dezember Kurzarbeitergeld abrechnen wollen, müssen die Anzeige also spätestens bis 31.12.2020 bei der Agentur für Arbeit einreichen.
Weitere Fragen?
Arbeitgeber aus den Landkreisen Freising, Erding, Ebersberg und Dachau können sich tele-fonisch unter der kostenfreien Service-Rufnummer 0800 4 5555 20 informieren.
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