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Syrer hilft bei Einschleusungen – „nur ein kleines Rad im Getriebe“?
Bild: Archiv - rm
Amtsgericht Erding - Bis zu 5000 Euro zahlen Männer als auch Frauen, um das Kriegsland Syrien zu verlassen. Eine „Flucht“ von Syrien über die Türkei nach Griechenland und von dort weiter in die Bundesrepublik Deutschland. Eine Schleusergesellschaft brachte sie unerlaubt über die deutsche Grenze.
Dem syrischen Angeklagten (28) wurde am 24.11.2020 im Amtsgericht Erding vorgeworfen, bei drei Schleusungen mitgeholfen zu haben. Zum einem vermittelte er den geschleusten Personen Flugtickets nach Deutschland und übergab Ihnen gefälschte Ausweisdokumente, zum anderen habe der 28-Jährige die Flüchtlinge teilweise zum Flughafen begleitet.
Die angeklagte Person kommt gebürtig aus Syrien und ist selbst aus dem Kriegsland geflohen. Das Ziel, welches er vor Augen hatte, war die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland: Durch die Mithilfe der Schleuser wollte er von Griechenland nach Deutschland kommen.
Folgender Tatbestand hat sich ereignet:
Die erste Schleusung, bei der der Angeklagte behilflich gewesen sein soll, fand im Dezember 2016 statt. Zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland besaß die geschleuste Person keine erforderliche Aufenthaltspflicht. Der Geschleuste reiste mit einer gestohlenen griechischen ID-Karte, die er kurz vor der Abreise in Griechenland durch den Angeklagten erhalten hatte. Durch eine Überprüfung des Lichtbildausweis stellte sich heraus, dass es sich bei der ID-Karte um eine Fälschung handelt.
Bei den nächsten beiden Schleusungen in den Jahren 2016 und 2017 war der Ablauf derselbe: Keine erforderliche Aufenthaltspflicht und gefälschte griechische ID-Karten.
Der Anführer der Schleusergesellschaft war als „Rudi“ bzw. „Rodi“ bei den Flüchtlingen bekannt. Dieser wurde bereits im Vorfeld vernommen und gab zu, dass er den 28-Jährigen nur ausgenutzt habe. Der Angeklagte gab ebenfalls an, von dem Anführer keine Begünstigungen erhalten zu haben.
Richter Wassermann fasste am Ende der Gerichtsverhandlung zusammen, dass es die eigene Entscheidung des angeklagten Mannes gewesen wäre, „Rudi / Rodi“ behilflich zu sein. Der Angeklagte hat gewusst, dass es sich bei den Tatbeständen um illegale Taten handle. Der Syrer hätte in Griechenland bleiben können, wollte aber aufgrund der besseren wirtschaftlichen Verhältnisse in die Bundesrepublik Deutschland kommen. Es war seine freie Entscheidung, der Schleusergesellschaft zu helfen und somit nach Deutschland zu gelangen.
Ein Zeuge, ein Polizeibeamter, wurde aufgrund des Abschlussberichtes befragt. Auf Aussagen von weiteren Zeugen wurde verzichtet.
Die Strafe wegen Einschleusungen gemäß dem StGb (§96 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG) beträgt zwischen 3 Monate und 5 Jahre, doch ein standhaftes Geständnis kam dem Angeklagten zu Gunsten. Laut der Staatsanwältin Daniela Kustermann wäre er zwar „nur ein kleines Rad im Getriebe“ gewesen, doch „das Getriebe läuft nur mit diesen kleinen wichtigen Rädchen“. Somit erhält er letztendlich eine Bestrafung von zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und trägt die Kosten des Verfahrens.
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