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Schuljahresauftakt im Corona-Jahr: Regelbetrieb mit Hygienekonzept
Bild: Archiv - Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Kultusminister Michael Piazolo: „Bestmögliche Bildung auch in Pandemie-Zeiten“
Für rund 1,65 Millionen Schülerinnen und Schüler in Bayern, darunter rund 115.300 Schulanfänger (Vorjahr: 113.425), beginnt am Dienstag, den 8. September der Unterricht im neuen Schuljahr.
„Das kommende Schuljahr startet im Regelbetrieb – unter besonderen Hygieneauflagen. Dies war auch einhelliger Wunsch der Schulfamilie auf dem Schulgipfel. Der Anspruch auf Bildung und der bestmögliche Gesundheitsschutz haben beide sehr hohe Priorität,“ sagte Kultusminister Piazolo in München.
· Für alle Schulen gilt ein umfassender Hygieneplan, um das Infektionsrisiko so gering wie nur möglich zu halten.
· Die Maskenpflicht auf dem Schulgelände – in den ersten neun Unterrichtstagen des neuen Schuljahres ab Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht – bietet zusätzlichen Schutz.
· In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium hat das Kultusministerium einen Stufenplan (vgl. Anlage) entwickelt, der sich am Infektionsgeschehen orientiert. Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis über 50, findet wieder das „Lernen im Wechsel“ statt, bei dem sich Präsenz- und Distanzunterricht abwechseln.
· Auch für den Umgang mit Erkältungssymptomen wurde Vorsorge getroffen: So dürfen Schülerinnen und Schüler mit leichten Erkältungsanzeichen (z. B. gelegentlicher Husten, Schnupfen) unter bestimmten Voraussetzungen weiter in die Schule kommen. Kranke Schülerinnen und Schüler z. B. mit Fieber, trockenem Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen dürfen nicht in die Schule – aus Fürsorge und Rücksicht für sich und andere.
· Die Schulen haben für das kommende Schuljahr zudem personelle Unterstützung erhalten: Bayernweit können sog. „Teamlehrkräfte“ im Umfang von 800 Vollzeitlehrern eingesetzt werden.
Darüber hinaus stellte Piazolo das „Rahmenkonzept für Distanzunterricht“ vor, in das die Erfahrungen der Schulen aus dem vergangenen Schuljahr eingeflossen sind und das sieben Punkte benennt, die für gelingenden Distanzunterricht wichtig sind (vgl. Anlage). „Wichtig ist mir, dass es auch im Distanzunterricht ein hohes Maß an Verbindlichkeit, Verlässlichkeit sowie einen regelmäßigen Kontakt zwischen Schülern und Lehrern gibt,“ so Piazolo.
Abschließend betonte der Minister: „Es gibt in Corona-Zeiten keine hundertprozentige Planungssicherheit. Wir haben uns aber gut auf den Unterrichtsbeginn vorbereitet. Allen Schülerinnen und Schülern – vor allem unseren Erstklässlerinnen und Erstklässlern, den Lehrkräften und der gesamten Schulfamilie wünsche ich daher einen erfolgreichen und gesunden Start ins Schuljahr 2020/21!“
Rahmenkonzept für den Distanzunterricht im Schuljahr 2020/21
Für den Distanzunterricht im Schuljahr 2020/21 gilt ein Rahmenkonzept, das auf Basis der Erfahrungen der Schulen im Schuljahr 2019/20 erarbeitet wurde. Es fußt auf den folgenden sieben Punkten:
1. Der Rahmenplan für den Distanzunterricht orientiert sich grundsätzlich am Stundenplan für den Präsenzunterricht.
2. Jeder Tag beginnt mit einem (virtuellen) „Startschuss“ – z. B. mit einem „Guten-Morgen-E-Mail“ oder einer Videokonferenz.
3. Die Schülerinnen und Schüler sind zur aktiven Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet (vgl. Art. 56 Abs. 4 Satz 3 BayEUG).
4. Die von den Lehrkräften gestellten Arbeitsaufträge sind verbindlich.
5. Mündliche Leistungsnachweise können grundsätzlich auch im Distanzunterricht durchgeführt werden.
6. Die Lehrkräfte halten direkten Kontakt zu ihren Schülerinnen und Schülern, geben ihnen regelmäßig aktiv und kontinuierlich Rückmeldung und sind für sie zu festgelegten Zeiten erreichbar.
7. Die für den Präsenzunterricht geplanten Brückenangebote werden auch im Distanzunterricht fortgesetzt.
Das Rahmenkonzept schafft damit ein hohes Maß an
• Verbindlichkeit – sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte,
• Verlässlichkeit in der zeitlichen Bindung der Schülerinnen und Schüler durch klare, von der Schule bzw. den Lehrkräften vorgegebene Strukturen,
• direktem Kontakt zwischen Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Erziehungsberechtigten und den Lehrkräften durch klar definierte Kommunikationswege und -zeiten.
Drei-Stufen-Plan zum Unterrichtsbetrieb im Schuljahr 2020/2021
- Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte -
Der Unterrichtsbetrieb im Schuljahr 2020/2021 richtet sich in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen nach einem Drei-Stufen-Plan, der sich an der „7-Tage-Inzidenz“ (d. h. an der Zahl der Neuinfektionen der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt) orientiert. Tagesaktuelle Daten zur 7-Tage-Inzidenz werden jeweils unter www.lgl.bayern.de veröffentlicht.
o Im Schuljahr 2020/2021 müssen bis auf Weiteres alle Personen auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen – am Sitzplatz im Klassenzimmer jedoch nur dann, wenn dies in der jeweiligen Stufe (s. u.) ausdrücklich vorgesehen ist.
o Für die Jahrgangsstufen 5 und höher gilt darüber hinaus in den ersten beiden Unterrichtswochen (d. h. bis einschließlich 18.09.2020) folgende Sonderregelung:
Die Pflicht zum Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung besteht während dieser Zeit auch am Sitzplatz im Klassenzimmer.
Stufe 1: Regelbetrieb unter Hygieneauflagen (7-Tage-Inzidenz unter 35)
• Regelbetrieb unter Beachtung des Rahmen-Hygieneplans
Stufe 2: Maskenpflicht im Unterricht (7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50)
• Ab Jahrgangsstufe 5 (weiterführende und berufliche Schulen): Pflicht für Schülerinnen und Schüler zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer, wenn dort der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet ist.
• Ausnahme nur für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grund- und Förderschulen: dort gilt keine Maskenpflicht am Sitzplatz im Klassenzimmer.
Stufe 3: Wechselmodell und Maskenpflicht (7-Tage-Inzidenz über 50)
• Teilung der Klassen und Unterricht im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht (Ausnahme: Mindestabstand von 1,5 Metern kann vor Ort auch bei voller Klassenstärke eingehalten werden)
• Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen aller Schularten.
Die genannten Schwellenwerte lösen nicht automatisch die nächsthöhere Stufe aus. Die endgültige Entscheidung hierüber trifft das zuständige Gesundheitsamt (in Abstimmung mit der Schulaufsicht). So können auch unterschiedliche Regelungen für einzelne Gemeinden innerhalb des gleichen Kreises getroffen werden, wenn z. B. Neuinfektionen lokal eingrenzbar sind.
Anhand der Stufen 1 bis 3 entscheidet sich auch, wie mit Kindern und Jugendlichen mit Krankheits- und Erkältungssymptomen umzugehen ist.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus