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Hasenpest im Landkreis Erding: Das Landratsamt rät zu erhöhter Wachsamkeit
Bild: Archiv - Rottenkolber
Im Landkreis Erding ist der erste bestätigte Fall der sogenannten Hasenpest (Tularämie) aufgetreten. Es handelt sich dabei um eine meldepflichtige Tierkrankheit. Das Landratsamt rät daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere bei Waldspaziergängen mit Hund.
Bei milden Formen treten bei den Tieren lokale Lymphknotenschwellungen auf. Insbesondere bei Hasen, Kaninchen und Nagetieren sind jedoch seuchenhafte Verläufe mit hoher Sterblichkeit bekannt. Betroffene Tiere magern ab, zeigen struppiges Fell, schwankenden Gang und werden apathisch. Aufgrund von Entkräftung können sie ihre natürliche Scheu verlieren.
Hunde wie auch Menschen sind zwar keine Hauptwirte, können aber an der Tularämie schwer erkranken. Deshalb ist es sinnvoll, in Gebieten, in denen Tularämiefälle amtlich nachgewiesen sind, zur Vermeidung von ungeschütztem Kontakt zu Kadavern von Wildtieren Hunde an der Leine zu führen.
Menschen infizieren sich vor allem bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Ausscheidungen bzw. beim Umgang mit Kadavern, insbesondere beim Enthäuten und Ausnehmen erlegten Wildes. Die Tularämie des Menschen ist daher in erster Linie eine Berufskrankheit von Jägern, aber auch von Köchen, Metzgern und Tierärzten
Eine Infektion über unzureichend erhitzte Nahrungsmittel oder kontaminiertes Wasser ist möglich. Der Mensch ist für den Erreger sehr empfänglich. Für eine Infektion über Mund, Nase, Lidbindehaut oder kleine Haut- und Schleimhautverletzungen sind nur wenige Keime notwendig.
Die Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Ausbrechen der Krankheit) wird mit 3 bis 10 Tagen angegeben. Die Krankheit beginnt mit unspezifischen, grippeartigen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Schüttelfrost und Mattigkeit. Die regionären Lymphknoten schwellen stark an und vereitern. Innere Organe können beteiligt sein (z. B. Lungenentzündung). Eine erfolgreiche Behandlung ist besonders bei rechtzeitiger Diagnose mit Antibiotika gut möglich.
Folgende Hinweise gilt es zu beachten:
■Vermeidung von ungeschütztem Kontakt zu Wildtieren, insbesondere bei offensichtlichen kranken Tieren
■Vermeidung von ungeschütztem Kontakt zu Kadavern von Wildtieren
■Einhalten der Arbeitshygiene beim Umgang mit erkrankten oder toten Wildtieren
■Einhalten der Arbeits- und Küchenhygiene beim Umgang mit Wildbret während der Vorbereitung (Enthäuten, Ausnehmen) und der Zubereitung
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