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Endlich konnte die Verhandlung gegen den bulgarischen Langfinger erfolgreich geführt werden. Erschien er beim ersten Mal überhaupt nicht, so wurde er heute, von einer Dolmetscherin begleitet, vorsprechig.
Doch von vorne, was war überhaupt passiert? Die Staatsanwaltschaft legte dem Angeklagten zur Last, zur Mittagszeit des 05.04.2019 im Edeka-Markt des Flughafen München Wurstwaren im Wert von 13,30€ gestohlen zu haben, strafbar gemäß §242 StGB.
Im folgenden Geständnis räumte der Angeklagte die Vorwürfe vollumfänglich ein. An jenem Tag hatte er schlicht Hunger gehabt und wusste sich als Arbeitsloser nicht mehr anders zu helfen. Damals hielt er sich zudem mit dem Sammeln von Pfandflaschen über Wasser.
Mittlerweile gehe er einer geregelten Arbeit als Baustellen-Helfer in München nach und kann auch über ein gewisses Einkommen verfügen.
Die Urteilsfindung gestaltete sich jedoch etwas schwieriger als die Aufklärung des Diebstahls. Der 33-Jährige hat bereits 18 Eintragungen im Bundeszentralregister, die von Erschleichen von Leistungen über Fahren ohne Fahrerlaubnis bis hin zum Exhibitionismus reichen.
Der Staatsanwalt plädierte auf schuldig und forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung, sowie die Übernahme der Kosten des Verfahrens als Sühne.
Richterin Wawerla fand schließlich eine viermonatige Bewährungsstafe für die Dauer von vier Jahren angemessen. Zusätzlich muss der Angeklagte 500€ an die UNO-Flüchtlingshilfe „spenden“ und die Kosten des Verfahrens tragen. Auch die bescheinigte Teilnahme an einem Deutschkurs ist nun obligatorisch, da es nicht sein könne, dass er sich nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland nur mittels einer Dolmetscherin verständigen könne.
Doch genau gegen diese vergleichsweise milde Strafe setzte sich der Bulgare nun lebhaft zur Wehr. Die 500€ seien ihn nicht genehm (obgleich sie einen noch laufenden Strafbefehl in Höhe von 1400€ aufheben würden), er ginge dann lieber ins Gefängnis. Für einen Deutsch-Kurs habe er auch keine Zeit.
Den Überweisungsträger für die 500€-Geldstrafe lies er noch im Gerichtssaal liegen und wird sich wohl bald hinter Gittern wiederfinden, sollte er seine Haltung nicht nochmals grünlich überdenken.
Am Sonntag fuhr eine 50-jährige Motorradfahrerin aus dem Landkreis Landshut mit ihrem Kraftrad der Marke Yamaha von Schröding aus kommend auf der Kreisstraße ED2 in Richtung Froschbach.
Am Sonntagnachmittag gegen 14:20 Uhr fuhr ein 56-jähriger Mann aus Freising mit seinem Audi die Staatsstraße 2331 von Moosburg kommend Richtung Berglern.