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Der 38-Jährige wollte nur einen Road Trip durch Deutschland machen, mit einem Zwischenstopp in der Justizvollzugsanstalt hatte er jedoch wohl nicht gerechnet. Erfolglos versuchte er, Richterin und Staatsanwalt von seiner Unschuld zu überzeugen.
Der angeklagte Litauer betrat das erste Mal deutschen Boden als er zusammen mit einem nicht näher bekannten Landsmann am 08.05.2019 über den Flughafen München in die Bundesrepublik einreiste.
Gegen 20.45 Uhr begab sich der Mann an den sogenannten Diamond-Schalter der Sixt-Autovermietung, der exklusiv für die Fahrzeuge der gehobenen Preisklasse (80.000€ - 100.000€) zuständig ist.
Bereits im Vorfeld hatte der Beschuldigte hierfür eine Reservierung getätigt. Dem Mitarbeiter am Schalter, in Kiew geboren, fiel der für einen Litauer untypische britische Name „Raymond Smalls“ auf und er begann mit einer Personenabfrage im internen System. Der Name war bereits mit einem Vermietungsverbot wegen eines noch offenen Deliktes vorgemerkt, sodass der Mitarbeiter das Geschäft stornierte.
Sehr zu seiner Überraschung nahm das der Mann widerstandslos hin und verschwand. Ein eher untypisches auftreten, da Mieter solcher Wägen eigentlich ein entsprechendes Auftreten hätten. Auch verdächtig war dem Autovermieter, dass es zu keiner Zeit zu Augenkontakt kam.
Der Angeklagte versuchte anschließend nochmals sein Glück an einem der regulären Sixt-Schalter, jedoch konnte der ursprüngliche Mitarbeiter bereits alle Kollegen und sogar die Konkurrenz vorzeitig warnen. Er begann damit, den Mann zu verfolgen und konnte dem Gespräch auf Russisch mit seiner Begleitung lauschen.
Da das alles dem Mitarbeiter zu seltsam vorkam und in letzter Zeit gerade aus dem osteuropäischen Raum heraus vermehrt Autos bei Vermietungsstellen gestohlen werden, rief er dann endgültig die Bundespolizei zur Hilfe.
In der Verhandlung am Erdinger Amtsgericht sagte der Angeklagte aus, dass er mit dem Auto durch die gesamte Republik fahren und mehrere über Instagram kennengelernte Freundinnen besuchen wollte.
Widersprüche, wie z.B. warum er denn mit gefälschten Papieren mieten wollte oder warum er keinen Rückflug nach Litauen gebucht hatte, konnte er nicht erklären.
Auch wieso er mit einem Netto-Monatseinkommen von ca. 300€ (mit dem er gleichzeitig noch seine krebskranke Mutter und behinderte Schwester unterstütze) ausgerechnet einen Wagen mieten wollte, der für die Dauer von den angedachten Tagen über 2.000€ kosten würde, ließ er unbeantwortet.
Des Weiteren wurde seine gefälschte Identität mit versuchten Autodiebstählen in Barcelona und London in Verbindung gebracht, sodass recht schnell der Verdacht auf organisierte Kriminalität aufkam.
Die Forderung der Verteidigung nach Aufhebung des Haftbefehls und Verhängung einer Geldstrafe wurde abgelehnt, sodass Richterin Wawerla sich dem Staatsanwalt anschloss.
Der 38-jährige Litauer wurde aufgrund von Urkundenfälschung und versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.
Am gestrigen Donnerstag kontrollierte die Bundespolizei einen Reisenden am Flughafen München, der beim Check-In für seinen Flug eine Schusswaffe mitführte.