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Unterbringungssituation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Landkreis Erding
Bild: Archiv - Landratsamt Erding
Die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) stellt die Landratsämter seit Beginn der Flüchtlingswelle 2015 vor große Herausforderungen. Die Betreuung und Versorgung der Kinder und Jugendlichen in speziellen Einrichtungen bis zu deren 18. Geburtstag ist gleichermaßen zeit- und kostenintensiv.
Landrat Martin Bayerstorfer hatte sich im vergangenen Jahr dafür eingesetzt, die Heranwachsenden mit Eintritt in die Volljährigkeit in die dezentralen Unterkünfte des Landkreises einziehen zu lassen, um sie so einerseits vor drohender Obdachlosigkeit zu bewahren und eine angemessene Betreuung durch die landkreiseigene Asylsozialberatung sicherzustellen.
Diese Praxis wurde ihm jetzt durch die Regierung von Oberbayern untersagt. Der Landkreis Erding hat somit keine Handhabe mehr, um auch den Gemeinden die Bürde der Unterbringung und Betreuung der Jugendlichen abzunehmen. Diese sind bekanntlich für Fälle von Obdachlosigkeit zuständig.
Landrat Martin Bayerstorfer übt Kritik an der Entscheidung von Regierungspräsidentin Maria Els: „Es ist vollkommen unverständlich, warum den Jugendlichen die Unterbringung in dezentralen Asylunterkünften verwehrt. Gerade die jungen Menschen bräuchten nach der Vollzeitbetreuung in den umF-Unterkünften noch weitere Begleitung durch die Asylsozialberatung. Nun sind sie vollkommen auf sich allein gestellt. Und die Kosten für die Fälle von Obdachlosigkeit werden komplett auf die Gemeinden abgewälzt.“
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