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07.08.2018 - Erding

Grünes Licht für den dreistreifigen Ausbau der FTO

Bild: Archiv - pixabay.com

Die als Flughafen-Tangente-Ost bekannte Staatsstraße St 2580 verbindet die Autobahn A 92, sowie den Flughafen München mit der Bundesstraße B 388 und der A 94. Um diese Verbindung leistungsfähig zu gestalten und die Verkehrssicherheit durch die Schaffung von Überholmöglichkeiten zu erhöhen, hat das Staatliche Bauamt Freising den dreistreifigen Ausbau für den Abschnitt zwischen B 388 und St 2084 beantragt.

Die Regierung von Oberbayern hat den Plan für den Ausbau des knapp vier Kilometer langen Abschnitts am 30.07.2018 genehmigt. Auf diesem Abschnitt wer-den wechselseitige Überholstreifen errichtet und die Auffahrten angepasst. Dadurch sollen sichere Überholmöglichkeiten geschaffen werden, um die Verkehrssicherheit auf dieser bisher unfallträchtigen Strecke zu erhöhen.

Die Regierung hat im Verfahren die Stellungnahmen von mehr als 20 Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Vereinen geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Dies erfolgte über Anpassungen oder Auflagen insbesondere zum Natur- und Landschaftsschutz. Das Planfeststellungsverfahren für den nördlich anschließenden vierspurigen Ausbauabschnitt läuft noch.

Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, das heißt er umfasst und ersetzt grundsätzlich alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich rechtlichen Einzelgenehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Zustimmungen für das festgestellte Vorhaben. Das umfangreiche Verwaltungsverfahren wird so für den Antragsteller und die Beteiligten einfacher und transparenter. Ein Planfeststellungsbeschluss wird als Verwaltungsakt nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig, soweit keine Klagen erhoben wurden.

Er liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung über Zeitraum und Ort in der Verwaltungsgemeinschaft Oberding, der Großen Kreisstadt Erding und in den Gemeinden Ismaning, Moosinning und Finsing zwei Wochen zur Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss ist zudem auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/planung/strassen/planfeststellung/05015/index.php abrufbar.

Quelle: Regierung von Oberbayern

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