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Erding: OB Gotz kritisiert private Parkordnung im Gewerbegebiet West
Bild: Archiv - Stadt Erding
Die Stadt Erding weist auf eine neue, strenge Parkregelung für die Parkflächen im Gewerbegebiet Erding-West hin, betont jedoch, dass es sich dabei um private Stellflächen handelt und die Grundstückseigentümerin, die Projekt Erding II Grundstücks GmbH & Co. KG, die Flächen überwacht.
Nach den der Kommune vorliegenden Informationen gilt dort inzwischen eine zulässige Höchstparkdauer von 120 bzw. 45 Minuten (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten), bei deren Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 54 Euro erhoben wird.
Die Parkzeiten werden mit Hilfe eines Kamerasystems kontrolliert.
Da die Stadt seit der Einführung dieser Parkraumüberwachung nahezu täglich Beschwerden, Nachfragen sowie Änderungsforderungen erreichen, betont Oberbürgermeister Max Gotz, dass die Stadt weder dafür verantwortlich noch vorab informiert worden sei.
Gotz schließt sich dabei der Kritik zahlreicher Betroffener an, die die erhebliche Abweichung der geforderten Vertragsstrafe vom bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog kritisieren sowie die Praxis, bereits bei geringfügigen Überschreitungen der Höchstparkdauer unmittelbar eine Vertragsstrafe zu erheben.
Angesichts „der vielen unterschiedlicher Nutzungen von Gastrobetrieb bis Fitnessstudio, vom Baumarkt bis hin zu Bekleidungsgeschäften und anderen Einzelhandelsbetrieben erscheint eine Höchstparkdauer von lediglich 120 Minuten aus Sicht der Stadt Erding als deutlich zu kurz“, betont der Oberbürgermeister.
In einem Schreiben hat Gotz die Projekt Erding II Grundstücks GmbH & Co. KG jetzt aufgefordert, Stellung zu dem Thema zu beziehen.