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02.11.2025 - Landkreis Erding

Gericht erklärt Ausweisung der „Roten Gebiete“ für unwirksam

Quelle: ELF - (Walter Ulrich)

Gericht erklärt Ausweisung der „Roten Gebiete“ für unwirksam – AG ELF Oberbayern fordert Neuausrichtung nach dem Verursacherprinzip


Das jüngste Gerichtsurteil, das die bayerische Ausführungsverordnung (AVDüV) zur Ausweisung der sogenannten „Roten und Gelben Gebiete“ für unwirksam erklärt, sorgt in der Landwirtschaft für erhebliche Bewegung.

Die Arbeitsgemeinschaft für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AG ELF) im Bezirksverband Oberbayern begrüßt die Entscheidung und fordert eine sachgerechte, praxisnahe Neuausweisung auf Basis des Verursacherprinzips.

Bei der Bezirksvorstandssitzung der AG ELF Oberbayern begrüßte Bezirksvorsitzender Michael Hamburger neben den Vorstandsmitgliedern als besonderen Gast den stellvertretenden Vorsitzenden der IG Vorlandmolasse Dorfen, Franz Baisl.

Ein zentrales Thema der Sitzung war die Aufhebung der Roten und Gelben Gebiete in Bayern: Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 24. Oktober 2025 die bayerische AVDüV für unwirksam erklärt.

„Wir müssen jetzt wieder bei Null anfangen und eine verursachergerechte Basis finden, die nicht nur die Landwirtschaft als alleinigen Verursacher der punktuell zu hohen Werte an den Pranger stellt“, so Michael Hamburger.

Auch Franz Baisl machte in seinem Beitrag deutlich, dass die aktuelle Regelung keine nachhaltige Wirkung zeigt: „Bei der aktuellen Form ist keine Verbesserung der Wasserqualität zu erwarten. Uns Landwirten geht es aber auch selbst um eine gute Wasserqualität – und wir möchten das Unsere praxisnah dazu tun.“

Die AG ELF Oberbayern fordert, dass künftig die tatsächlichen Ursachen für erhöhte Nitratwerte stärker berücksichtigt werden. Das bisherige Ausweisungssystem mit rund 1.500 staatlichen Messstellen sei nur bedingt aussagekräftig, da viele dieser Messpunkte an ungeeigneten Standorten liegen. „Oftmals liegt das Hauptaugenmerk dieser Messstellen so wie es scheint an guter Zugänglichkeit, wo Umwelteinflüsse wie Straßenverkehr, Bodenart oder Bewaldung das Messergebnis verfälschen“, heißt es vom Bezirksverband.

Künftig müsse eine verursachergerechte Bewertung erfolgen, die den tatsächlichen landwirtschaftlichen Einfluss differenziert abbildet. Neben landwirtschaftlichen Betrieben tragen auch Städte, Straßenverkehr und allgemeine Luftverschmutzung zum Nitrataufkommen bei. Die AG ELF fordert daher ein System, das betriebsbezogene Ausnahmen vom Gebiet ermöglicht.

Landwirte, die durch ihre Wirtschaftsweise nachweisen können, dass sie nicht für erhöhte Nitratwerte verantwortlich sind, sollen aus den „Roten Gebieten“ herausgenommen werden.

„Das Verursacherprinzip muss nun deutlich mehr zur Geltung kommen“, betont Hamburger. „Wir Landwirte müssen beweisen können, dass wir nichts falsch gemacht haben – und das können wir auch. Jeder Landwirte versucht, sich an die Regeln zu halten und erfüllt die Auflagen. Die Auswahl der Messstellen jedoch muss deshalb dringend optimiert werden.“

Die AG ELF Oberbayern will sich konstruktiv in die anstehende Neugestaltung der Gebietskulisse einbringen. Konkrete Maßnahmen sollten nach Veröffentlichung der Urteilsbegründung ausgearbeitet werden. „Unser Ziel ist es, die Situation für alle Beteiligten zu verbessern – für die Landwirte ebenso wie für die Wasserwirtschaft. Dazu müssen alle Bezirksverbände und der Landesverband an einem Strang ziehen“, so Hamburger abschließend. Ziel ist ein gemeinsames, konstruktives Vorgehen aller Bezirksverbände zusammen mit dem Landesverband der AG ELF.

Zum Bild:
von links:
Johann Pröbstl (Ebersberg), Martin Bruckmeier (Mühldorf), Katharina Wiltsch (Ebersberg), Rupert Staudhammer (Mühldorf), Franz Baisl (stv. Vorsitzender IG Vorlandmolasse Dorfen), Manfred König (Pfaffenhofen), Bezirksvorsitzender Michael Hamburger (Erding), Max Weichenrieder, MdL a. D. (Pfaffenhofen), Sonja Aigner (Freising), Matthias Heiml (Mühldorf),


Quelle: Arbeitsgemeinschaft Ernährung, Landwirtschaft und Forsten CSU

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