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02.10.2025 - Landkreis Erding

Sitzung des Ausschusses für Klima, Natur, Struktur, Verkehr und Umwelt

Bild: Archiv - Landratsamt Erding

Der Ausschuss für Klima, Natur, Struktur, Verkehr und Umwelt des Erdinger Kreistags hat in der Sitzung vom 01.10. zentrale Entscheidungen für die kommenden Jahre getroffen.


Im Mittelpunkt standen die künftige Abfallgebührenkalkulation sowie wichtige Straßenbauprojekte. Landrat Martin Bayerstorfer zeigte sich im Anschluss zufrieden:
„Mit den heutigen Beschlüssen setzen wir ein starkes Signal: Wir gestalten den Landkreis nachhaltig von der Abfallwirtschaft über die Verkehrssicherheit bis hin zum klimafreundlichen Nahverkehr. Das ist aktive Zukunftsvorsorge für unsere Region.“

Zu Beginn beriet der Ausschuss über die Straßenbaumaßnahmen für das Jahr 2026.

Vorgesehen sind Erhaltungs- und Ausbaumaßnahmen an mehreren Kreisstraßen, wofür insgesamt rund 5,5 Millionen Euro eingeplant werden.

Schwerpunkte bilden die Sanierung der Ortsdurchfahrt in Inning am Holz einschließlich Kanalerneuerung, die Erneuerung der Fahrbahn auf der ED26 zwischen Loiperstätt und der Landkreisgrenze sowie die Fortsetzung des Kleinflächensanierungsprogramms.

Außerdem soll der Beginn der Umsetzung des neuen Radwegekonzepts mit einem Budget von 200.000 Euro erfolgen. Die Bauausführung übernimmt das Staatliche Bauamt Freising.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt betraf den geplanten Umbau der Kreuzung
Bahnhofstraße/Erdinger Straße/Raiffeisenstraße/Hauptstraße in Walpertskirchen im
Zuge des Neubaus der Eisenbahnüberführung an der ED14 (ABS 38).


Ein Verkehrsgutachten hatte verschiedene Varianten geprüft. Zwar zeigte ein Kreisverkehr die höchste Leistungsfähigkeit, doch führten Aspekte wie Verkehrssicherheit für Fußgänger, schwierige Grundstücksverhältnisse, höhere Kosten und bauliche Einschränkungen zur Empfehlung, die Kreuzung künftig mit einer Lichtsignalanlage auszustatten.

Der Ausschuss folgte dieser Empfehlung und sprach sich dafür aus, die Signalanlage unter angemessener Kostenbeteiligung der Gemeinde Walpertskirchen umzusetzen. Finanzielle Auswirkungen entstehen dem Landkreis voraussichtlich erst ab 2030.

Anschließend befasste sich das Gremium mit der Gebührenkalkulation der Abfallwirtschaft für den Zeitraum 2026 bis 2029. In den vergangenen Jahren 20 Jahren ist das Angebot kontinuierlich ausgebaut werden und beinhaltet neben der Abholung von Restmüll-, Bio- und Papiertonne unter anderem die kostenlose Sperrmüllabholung, den Landkreishäcksler und das umfassende Angebot der rund 120 Containerplätzen und 31 Recyclinghöfe im Landkreis.

Auf Grundlage einer Nachkalkulation der Jahre 2022 bis 2024 sowie einer Hochrechnung des laufenden Jahres 2025 stellte die Verwaltung einen umfangreichen Finanz- und
Maßnahmenplan vor.

Die Auswertung ergab, dass trotz Rücklagen und sparsamer Wirtschaftsführung eine Anpassung der Abfallgebühren notwendig ist.

Dazu Landrat Martin Bayerstorfer: „Wir haben die Kalkulation sehr sorgfältig geprüft und alle Rücklagen einbezogen. Mit der Erhöhung zum Jahreswechsel sind die Müllgebühren nach mehreren Gebührensenkungen, trotz stark gestiegener Kosten und Herausforderungen wie dem Ukrainekrieg wieder auf dem Niveau des Jahres 2010 angelangt. Im Gebührenvergleich zu den umliegenden Landkreisen bietet der Landkreis Erding die günstigsten Gebühren bei vollem Umfang an Serviceleistungen. Es zeigt sich: Hier wird gut gewirtschaftet.“.

Im Mittel liegen die Gebühren rund 25% niedriger als im Umland.

So steigen die Hausmüllgebühren im Durchschnitt um rund 14,8 Prozent, die Gebühren für Selbstanlieferer um rund 14,9 Prozent.

Auch einzelne Zusatzleistungen wie Müllsäcke oder die Entsorgung von Altreifen und Feuerlöschern werden geringfügig angepasst.

Hintergrund sind steigende Personal- und Energiekosten, teurere Logistik, gesetzliche Vorgaben wie die CO₂-Bepreisung sowie anstehende Investitionen in Recyclinghöfe. Die noch vorhandenen Rücklagen aus den Vorjahren werden vollständig in die neue Kalkulation einbezogen.

Der Ausschuss nahm die Gebührenkalkulation zustimmend zur Kenntnis und empfahl
dem Kreistag die Neufassung der Gebührensatzung mit Wirkung zum 1. Januar 2026.

Quelle: Landratsamt Erding

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