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Förderung der Streuobstpflege: Anträge bis 30. September stellen
Bild: Archiv - Pixabay
Am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Ebersberg-Erding können wieder Förderanträge für die Streuobstpflege gestellt werden.
Diese Maßnahme wird aus dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) gefördert.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über iBalis. Die Pflege von Streuobstbäumen erhält unsere Kulturlandschaft, sichert heimisches Obst, bereichert unsere Natur und erhöht die Biodiversität.
Kurzum: Streuobstpflege ist Heimatpflege.
Voraussetzung für einen Förderantrag ist, dass die zu pflegenden Streuobstbäume bereits in die KULAP-Maßnahme K78 einbezogen sind und die Pflege dieser Streuobstbäume seit dem Jahr 2023 noch nicht gefördert wurde. Die Pflege der Streuobstbäume muss durch eine fachkundige Person auf Rechnung erfolgen.
Das Merkblatt zum Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) für die Streuobstpflege (Maßnahmen I82) ist abrufbar unter www.stmelf.bayern.de (Bereich „Förderung“). Antragsberechtigt sind u.a. landwirtschaftliche Betriebe mit Hofstelle, die mindestens drei Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche bewirtschaften. Auch antragsberechtigt sind Garten- und Sonderkulturbetriebe. Hier gelten spezielle Vorgaben.
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