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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Erding
Anmeldung zur Teilnahme am Berufsgrundschuljahr/s (BGJ/s) im Schuljahr 2025/2026 (Vollzeitschuljahr)
Bild: Archiv - Berufsschule Erding
Für alle Schüler, die eine Ausbildung in einem der nachfolgend aufgeführten Berufe anstreben, ist die einjährige berufliche Ausbildung in Form eines Berufsgrundschuljahres als Grundlage notwendig.
An der Staatlichen Berufsschule Erding gibt es folgende schulische Berufsgrundschuljahre: 1. Berufsgrundschuljahr Holztechnik Böttcher/Schäffler, Bootsbauer, Holzmechaniker, Tischler/Schreiner, Wagner 2. Berufsgrundschuljahr Zimmerer Zimmerer Ein erfolgreich abgeschlossenes Berufsgrundschuljahr wird als erstes Ausbildungsjahr auf die Berufsausbildung angerechnet.
Wer in den in Nr. 1 und Nr. 2 genannten Berufen die betriebliche Ausbildung fortsetzt, muss anschließend die Berufsschule im Teilzeit- bzw. Blockunterricht für die Dauer der vorgeschriebenen Ausbildungszeit besuchen (i. d. R. zwei Jahre).
Wer nach erfolgreich abgeschlossenem Berufsgrundschuljahr keine betriebliche Ausbildung anstrebt, hat die Berufsschulpflicht erfüllt.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Homepage.
Bitte beachten Sie: Zum Einzugsgebiet der Staatlichen Berufsschule Erding zählen die Landkreise Erding und Freising und aus dem Landkreis Ebersberg die Gemeinden Anzing, Forstinning, Hohenlinden, Markt Schwaben, Pliening und Poing.