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Erding: Feuerwerk-Verbot in der Innenstadt an Silvester
Bild: Archiv - rm
Mit einer Allgemeinverfügung untersagt die Stadt Erding an Silvester und Neujahr das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern wie Raketen, Schwärmern, Knallkörpern, Batterien und ähnlichem.
Stattdessen organisiert die Stadt zum Jahreswechsel am Schrannenplatz eine Lasershow.
In Zusammenarbeit mit einer örtlichen Tanzschule findet (ab 23 Uhr) ein „Silvestertanz“ statt.
Das Böllerverbot gilt im Bereich, der von den Straßen Am Herzoggraben und Am Mühlgraben umgeben wird und insbesondere die Haager Straße ab der Einmündung Bachingerstraße, die Landshuter Straße, die Friedrich-Fischer-Straße, die Lange Zeile, den Schrannenplatz, den Kleinen Platz und alle angrenzenden Nebenstraßen umfasst.
In vergangenen Jahren war es immer wieder zu gefährlichen Situationen gekommen, weil Besucher der Innenstadt in oft angetrunkenem Zustand die Feuerwerkskörper fahrlässig zündeten. In einem Fall wurden Rettungskräfte bei einem Einsatz beschossen. Darüber hinaus können die Pyro-Artikel bei unsachgemäßem Gebrauch leicht Brände auslösen. Gerade die denkmalgeschützte, historische Baustruktur der Altstadt ist Brandgefahren in besonderem Maße ausgesetzt.
Da durch das Verbot nur ein geringer Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit erfolgt, gilt das Abbrennverbot als angemessen und beschränkt die Besucher nicht unzumutbar in ihren Rechten.
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