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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Erding
Für den Christkindlmarkt 2025 am Schrannen- und Kleinen Platz (voraussichtlich vom 21. November bis 21. Dezember) lässt die Stadt Erding eine beschränkte Anzahl von Verkaufsgeschäften zu.
Daher bittet die Behörde Interessierte, ihre Bewerbungsgesuche unter ausführlicher Bezugnahme zu den einzelnen Kriterien des städtischen Bewertungskatalogs und mit Bildern bis spätestens Freitag, 31. Januar, 12 Uhr, bei der Stadt Erding, Landshuter Straße 1, einzureichen.
Gesuche, die nach dieser Frist eingehen, bleiben unberücksichtigt. Der Bewertungskatalog kann auf der Homepage der Stadt Erding (www.erding.de) oder im Verwaltungsgebäude in der Landshuter Straße 4 (Zimmer 2.01) eingesehen werden. Die gewerberechtliche und steuerliche Zuverlässigkeit sowie sonstige behördliche Genehmigungen des Bewerbers sind Grundvoraussetzungen und müssen auf Anfrage vorgelegt werden.
Verkaufsgeschäfte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können nicht berücksichtigt werden. Der Verkauf bzw. Betrieb des Geschäfts darf grundsätzlich nur aus den von der Stadt gestellten Markthütten (Breite vier Meter, Tiefe drei Meter) erfolgen. Die Vergabe erfolgt gegen eine Platzgebühr.
Bewerbungen mit traditionell weihnachtlichem Angebot finden gesonderte Beachtung.
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