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09.12.2024 - Erding

Kinderpornographische Inhalte und verbotene Waffen

Bild: Archiv - rm

Am 19.11.2024 fand im Amtsgericht Erding eine Verhandlung gegen Herr K. aus Wartenberg wegen dem Besitz von verbotenen Waffen und kinder- und jugendpornographischen Inhalten statt.


Während der Wohnungsdurchsuchung am 18.10.2022 wurde auf verschiedenen Geräten und mehreren externen Festplatten kinder- und jugendpornographische Inhalte, von Mädchen im Alter von 12-14 Jahren, sichergestellt.

Weiterhin konnte die Polizei verschiedene Waffen finden. Vor Ort war Herr K. kooperativ, berichtet ein Polizeibeamter, der als Zeuge eingeladen war.

Laut seiner Aussage surfte K. beabsichtigt pornographische Inhalte, die aber nichts mit Kinder- und Jugendpornographie zu tun hatten. Er behauptete, dass er sich die verbotenen Inhalte dabei eingefangen hätte. Anfangs war er sich nicht bewusst diese Inhalte auf seiner Festplatte zu besitzen.

Herr K. hatte erwähnt, dass es ihm leid tut und das er sich kein Foto und Video für seine eigene Befriedigung angeschaut habe.

Er erläuterte auch, dass sich auf seiner 1 TB Festplatte nicht nur Pornos, sondern auch Fotos und Videos von seinem Privatleben befinden und er diese nicht alle verlieren will. Er ist nicht verheiratet und hat keine Kinder. Zudem ist er ein Rentner, bezieht Bürgergeld und lebt alleine.

Der Sachbearbeiter, kam zu folgendem Entschluss:
Auf Microsoft Teams wurden 9.453 Dateien gefunden. Keine Kinderpornographischen Begriffe wurden beim Surfen verwendet. 3 von 7 durchsuchten Festplatten enthielten explizite Inhalte. Durch gezielte Löschungen kann man feststellen, dass der Angeklagte von den Inhalten auf seiner Festplatte wusste. Die Speicherung von diesen Inhalten auf seinen Festplatten wurde gezielt durchgeführt und die Dateien existieren schon seit mehreren Jahren.

Urteil:

Der Angeklagte wurde zu 7 Monaten Freiheitsstrafe und 2 Jahre auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 800€ Euro an den Kinderschutzbund in innerhalb 8 Monaten in Raten von 100€ zahlen. Zu Gunsten kam Herrn K., dass er nicht vorbestraft ist und keine kinderpornographischen Begriffe beim Surfen verwendet hat. Seine Geräte und Festplatten wurden für die Kontrolle und Löschung mitgenommen.

Quelle: Redaktion (br)

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