Lieber Leser, unsere Seite finanziert sich durch Werbeeinnahmen und die deshalb angezeigten Werbebanner. Helfen Sie uns, indem Sie Ihren Werbeblocker ausschalten.
Werbung
Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Erding
Am 20.04.2022 wurden Polizisten auf einen 32-jährigen Afghanen aufmerksam, der in eine Schlägerei verwickelt war.
Nach Trennen der Gegner stellte sich heraus, dass das Opfer der Freund des Angreifers war. Der Freund trug in Folge des Kampfes eine Gesichtsprellung, eine Kopfplatzwunde und den Verlust des Gehörs auf einem Ohr davon. Fünf weitere Zeugen bestätigten die Aussage.
Bei der Verhandlung am 13.01.2023 ließ der Angeklagte von seinem Anwalt eine Entschuldigung vortragen und gab an, dass auch ein Brief mit Schmerzensgeld übersandt worden sei. Jedoch kam das Geld wegen eines Wohnortwechsel nicht an der richtigen Adresse an. Des Weiteren wurde auch die öffentliche Entschuldigung vor Gericht vom Geschädigten nicht angenommen. Das Gehör sei zwar auf dem Weg der Besserung, jedoch steht der Mann immer noch unter ärztlichen Beobachtungen.
Der Angeklagte ist kein neues Gesicht vor dem Amtsgericht. Seit 2013 sammelte er sechs weitere Vorstrafen, darunter Einreise ohne Pass, Gewalt gegen einen Vollstreckungsbeamten und Besitz unerlaubter Betäubungsmittel.
Der anwesende Staatsanwalt schlug deshalb 120 Tagessätze zu je 40,00€ vor, wurde jedoch von dem Anwalt auf die schwierigen privaten Verhältnisse und die Versuche der Besserung hingewiesen.
Somit wurde sich auf 120 Tagessätze von 20,00€ und das Tragen der Verhandlungskosten geeinigt.