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Aus der Jahrespressekonferenz des Landkreises - Corona
Bild: Archiv - Landratsamt Erding
COVID-19-Pandemie Rechtsvollzug
Ordnungswidrigkeiten
Insgesamt sind seit Beginn der Corona-Pandemie 3.462 Anzeigen der Polizeidienststellen, Ordnungsämter und des Gesundheitsamtes zu Verstößen gegen die coronabedingten Einschränkungen eingegangen.
2.174 Verfahren sind bereits abgeschlossen.
Bei den noch nicht abgeschlossenen Verfahren handelt es sich weit überwiegend um Verfahren gegen die Beförderer im Luftverkehr sowie um Verfahren, die der Staatsanwaltschaft zugeleitet wurden.
Neue Verfahren gibt so gut wie nicht mehr.
Rückerstattung von bereits gezahlten Bußgeldern
Aktuell kursieren zunehmend Irritationen zur möglichen Rückzahlung einzelner Corona-Bußgelder in der Folge der Urteilsverkündung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 2022.
In diesem Urteil wurde nachträglich lediglich die Ausgangsbeschränkung im Zeitraum von 01.04.2020 bis 19.04.2020 (Geltungsdauer der ersten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) für unwirksam erklärt.
Derzeit ist noch offen, wie mit den Bußgeldbescheiden umzugehen ist, die im Zusammenhang mit der unwirksamen Ausgangsbeschränkung von den Kreisverwaltungsbehörden erlassen worden sind und ob dies dazu führt, dass die Betroffenen einen Anspruch auf die Wiederaufnahme ihrer Verfahren, Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und auf die Rückzahlung der geleisteten Bußgelder haben.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Seit 15.März 2022 gilt für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Die Einrichtungen mussten Beschäftigte dem Gesundheitsamt melden.
Das Landratsamt Erding, Fachbereich 53 folgte hinsichtlich des Vollzugs dem Verfahren, das vom StMGP vorgegeben wurde:
Entgegennahme der Meldung der Einrichtungen. Gemeldet werden Beschäftigte der Einrichtungen, die keinen Nachweis über eine Impfung oder Genesung oder einen zweifelhaften Nachweis vorgelegt haben.
Insgesamt gingen 592 Meldungen ein.
Die betroffenen Personen wurden angeschrieben und zuerst grundsätzlich über die Impfpflicht informiert und eine Beratung zur Impfung angeboten. Zudem werden die Betroffenen zur Vorlage eines Nachweises innerhalb einer Frist von 4 Wochen aufgefordert. Der Versand der Erstmitteilungen erfolgte ab 22.03.2022.
In 165 Verfahren wurden gültige Nachweise über den vollständigen Impfschutz, Kündigung oder Elternzeit nachgereicht und die Verfahren folglich eingestellt.
128 Personen haben das Angebot einer Impfberatung angenommen. Dadurch verlängerte sich gem. Vorgabe des Staatsministeriums die Rückmeldefrist um weitere 4 Wochen.
Fehlte nach diesen 4 Wochen weiterhin ein Nachweis, erfolgte eine förmliche Vorlageaufforderung.
Diese förmliche Vorlageaufforderung wurde jedoch nur in drei Fällen verschickt, da seitens des Staatsministeriums die Kreisverwaltungsbehörden schließlich aufgefordert wurden, bis auf weiteres keine neuen Bescheide zur Vorlageaufforderung zu erstellen. Hintergrund waren sechs anhängige Klagen vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gegen (nach dem Muster des StMGP) erlassene Vorlagebescheide eines Landratsamtes.
In Folge dessen wurden vom Landratsamt Erding auch keine Bußgeldbescheide wegen Verstoß gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht verhängt und auch keine Tätigkeits- und Betretungsverbote ausgesprochen.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird (nach derzeitigem Rechtsstand) zum 31.12.2022 auslaufen.