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Abstand Schwerverkehr und verhinderte Trunkenheitsfahrt
Bild: Archiv - Pixabay
Einen Mindestabstand von 50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug schreibt der Gesetzgeber auf Autobahnen für den Schwerverkehr ab einer Geschwindigkeit von 50 km/h vor.
Am gestrigen Dienstag, den 25.10.2022, um kurz nach 17.00 Uhr, hielt sich ein 57-jähriger Berufskraftfahrer aus Georgien mit seinem Sattelzug nicht an diese Vorschrift. Der Georgier war in Richtung München unterwegs. Der Abstand zum vorausfahrenden Lastkraftwagen betrug hier über eine weite Strecke lediglich 15 Meter. Der Kraftfahrer wurde durch Beamte der Autobahnpolizei Mühldorf aus dem Verkehr gezogen, belehrt und für sein Fehlverhalten mit einem Bußgeld im unteren dreistelligen Euro-Bereich belegt.
Kurze Zeit später, gegen 17.30 Uhr, wurde am Parkplatz Fürthholz-Nord der BAB A94, ein 51-jähriger Berufskraftfahrer aus Slowenien mit seinem geparkten Lastkraftwagen-Anhänger-Zug durch Beamte der Autobahnpolizei Mühldorf einer Kontrolle unterzogen. Bei dem Slowenen musste hierbei Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein Test am Alkomaten erbrachte eine deutliche Alkoholisierung. Um eine angehende Trunkenheitsfahrt mit dem 40-Tonner zu verhindern, wurde dem angetrunkenen Slowenen der Fahrtantritt untersagt und dessen Fahrzeugschlüssel einbehalten.
Am Donnerstag, den 25.04.24 gegen 17:30 Uhr, wurde ein 81-jähriger Dorfner durch seine Ehefrau telefonisch bei der Polizeiinspektion Dorfen als vermisst gemeldet.
Am 25.04.2024, gegen 23:15 Uhr, wollte eine uniformierte Streifenwagenbesatzung, auf der BAB A94 auf Höhe der Anschlussstelle Dorfen ein Kraftrad der Marke BMW kontrollieren, auf welchem keine Kennzeichen angebracht war.