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05.08.2022 - Landkreis Erding

Bodenrichtwerte

Bild: Archiv - Landratsamt Erding

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte hat die Bodenrichtwerte für den Bereich des Landkreises Erding zum Stichtag 01.01.2022 beschlossen.


Im Rahmen der Grundsteuerreform auf Bundesebene wurde der Hauptfeststellungszeitpunkt der Bodenrichtwerte angepasst. Daher verschob sich der Ermittlungszeitpunkt vom 31. Dezember auf den 01. Januar.

Allen widersprüchlichen Aussagen zum Trotz werden die Richtwerte in Bayern jedoch nicht für die Neuberechnung der Grundsteuer benötigt. In Bayern wird diese anhand der Grundstücksgröße bzw. Wohnfläche ermittelt.

Die Bodenrichtwerte wurden anhand der Verkäufe des letzten Jahres festgesetzt. Sofern keine Verkäufe zu verzeichnen waren, hat der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte sachverständig abgeleitet. Für die landwirtschaftlichen Grundstücke wurden aus den Verkäufen des Jahres 2021 wieder Durchschnittswerte gebildet.

In einigen Gemeinden und sogar in der Großen Kreisstadt Erding blieben die Preise größtenteils konstant. In Erding wurden lediglich die gewerblichen Preise sowie das Richtwertgebiet Langengeisling minimal angepasst.

Dabei ist deutlich zu erkennen, dass in hochpreisigen Lagen kaum oder gar keine Steigerung zu verzeichnen ist, jedoch in Gebieten mit niedrigem Niveau die Preise durchaus noch nach oben gingen. Die Holzlandgemeinden mussten daher den wohl deutlichsten Preisanstieg hinnehmen.

In Steinkirchen betrug dieser sogar 50 %, in Eitting 33 %, gefolgt von Hohenpolding mit 28,6 %. Die durchschnittliche Wertsteigerung im Landkreis Erding liegt dabei jedoch unter 10 %.

Erstmalig wurden vom Gutachterauschuss Erding Bodenrichtwerte für den Außenbereich ermittelt. Die Bodenrichtwerte für „Wohnen und Gewerbe im Außenbereich“ beziehen sich auf Gebäude, die sowohl außerhalb städtebaulicher Satzungen als auch außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.

Sie gelten sowohl für reine Wohngebäude als auch für Wohngebäude und bewohnte Gebäudeteile im Umfeld von landwirtschaftlichen Anwesen. Die diesem Wert zugrundeliegenden Flächen beinhalten neben der Gebäudegrundfläche auch den ortsüblichen Gebäudeumgriff.

In einigen Gemeinden wurden diese Werte zweigeteilt. Dies ergibt sich im östlichen Landkreis durch die geographischen Strukturen und im westlichen Landkreis aufgrund des Großflughafens München mit den damit verbundenen Immissionen.

Die Richtwerte für den Außenbereich werden vor allem bei Übergaben auf die nächste Generation zum Tragen kommen.

Die Bodenrichtwerte werden von den Städten und Gemeinden öffentlich bekannt gemacht und hierzu einen Monat lang öffentlich ausgelegt. Dadurch wird jedem Bürger die Möglichkeit gegeben sich vor Ort kostenlos zu informieren.

Wer jedoch den Zeitpunkt der Auslegung verpasst hat, oder eine schriftliche Bestätigung des Bodenrichtwertes benötigt, hat ab August 2022 die Möglichkeit, über das Portal Boris-Bayern den Richtwert jederzeit kostenpflichtig abzurufen.

Bei dieser Abfrage wird nicht nur der Bodenrichtwert bestätigt, es ist auch ein Planausschnitt im Leistungsumfang enthalten, so dass dies bequem von zu Hause aus erledigt werden kann!

Die landwirtschaftlichen Durchschnittswerte stehen über Boris-Bayern jedoch nicht zur Verfügung. Diese sind weiterhin direkt über den Gutachterausschuss anzufordern.

Die kompletten Bodenrichtwerte können gegen eine Gebühr in Höhe von 150,- € bei der Geschäftsstelle erworben werden.

Die nächsten Bodenrichtwerte werden erst wieder im zweijährigen Turnus zum Stichtag 01.01.2024 ermittelt.

Quelle: Landratsamt Erding

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