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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Erding
ÖPNV (Ausnahme: Personengruppe die aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind)
Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen
(Arztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung)
Hier gilt die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske.
Kinder bis zum 6. Geburtstag sind befreit.
Testpflicht
Zugang zu vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen
Hinweis:
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