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Neue Regelungen für den Landkreis Erding ab Samstag
Bild: Archiv - Landratsamt Erding
Aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 an drei aufeinander folgenden Tagen gelten ab dem kommenden Samstag für den Landkreis Erding folgende Regelungen:
Die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig; die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden ist nicht höher als ein Kunde je 40 m2 der Verkaufsfläche; der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben. (Name und Vorname, eine sichere Kontaktinformation wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift, Zeitraum des Aufenthalts)
Kontaktfreier Sport unter freiem Himmel von max. 5 Erwachsenen aus zwei Haushalten oder Gruppen von maximal 20 Kindern unter 14 Jahren.
Öffnung von botanischen Gärten, Zoos, Museen und Gedenkstätten mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation. (s.O.)
Die Regelungen zur Kontaktbeschränkung bleiben gleich, es dürfen sich maximal 5 Erwachsene aus zwei Haushalten treffen, Kinder unter 14 Jahren werden nicht einberechnet.
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