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06.09.2019 - Erding

Stellungnahme von OB Max Gotz zur Grundstücksvergabe im Thermengarten

Bild: Archiv - Stadt Erding

Der am 04.09.2019 erschienene Artikel „Stadt [Erding] verkauft acht Grundstücke gegen Höchstgebot“ erhielt eine umfangreiche Resonanz, deren genereller Konsens die Bemängelung der Vorgehensweise bezüglich der Grundstücksvergabe seitens der Stadt Erding war.

Der unbebaute Baugrund sei zu teuer, die Stadt wolle sich lediglich bereichern oder auch die mangelnde Berücksichtigung junger Familien, als das waren Punkte die durch unsere Leserinnen und Leser bemängelt wurden.

Dieser nahmen wir uns an und baten sowohl die Stadt Erding und hiermit auch OB Max Gotz um eine Stellungnahme, in der sowohl auf die angesprochenen Punkte eingegangen werden sollte als auch auf die zukünftige Stadtentwickelung unserer großen Kreisstadt.

Eine Stellungnahme erreichte uns am heutigen Vormittag und ist nun exklusiv auf ED-live.de zu lesen.


Hier die Zusammenfassung der Vorgeschichte: „Stadt [Erding] verkauft acht Grundstücke gegen Höchstgebot“

Im Baugebiet „Südlicher Thermengarten“ werden acht erschlossene Baugrundstücke zum Verkauf gegen Höchstgebot durch die Stadt Erding angeboten. Das Mindestgebot beträgt 1350 Euro pro Quadratmeter und entspricht damit dem vom Gutachterausschuss des Landkreises Erding ermittelten Verkehrswert (Stand 12/2018).

Die Grundstücke sind jeweils zwischen 276 und 303 Quadratmeter groß, verfügen über einen rechteckigen Zuschnitt und liegen in einer zukunftsweisenden und familienorientierten Siedlung.

Der Verkauf gegen Höchstgebot stellt ein Bieterverfahren dar und damit eine fiskale (privatrechtliche) und freiwillige Ausschreibung der Stadt Erding. Angebote können bis einschließlich Montag, 21. Oktober, abgegeben werden. Das Gebot muss ein wirkliches und ernsthaftes Kaufinteresse widerspiegeln, das heißt die Finanzierung zum Erwerb nachweislich sichergestellt werden. Jeder Interessent kann nur ein Angebot abgeben.

Bei Mehrfachgeboten wird der Interessent automatisch vom Bieterverfahren ausgeschlossen. Das detaillierte Expose, exakte Lagepläne und der rechtskräftige Bebauungsplan sind im Internet auf der Titelseite der Stadt-Homepage www.erding.de zu finden.


EXKLUSIV AUF ED-live.de: Stellungnahme der Stadt Erding und OB Max Gotz

„Soziale Verpflichtung erfüllt“

Oberbürgermeister Max Gotz hat jetzt die Kritik am Verkauf von acht Grundstücken im Baugebiet „Südlicher Thermengarten“ gegen Höchstgebot zurückgewiesen. Insbesondere der Vorwurf, die Stadt Erding ignoriere mit der Entscheidung den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum, verkenne die Tatsachen, erklärt Gotz, denn durch Bauträger wie die Baugenossenschaft Erding, die landkreiseigene Wohnbaugesellschaft oder die Oberbayerische Heimstätte „entstehen in dem Baugebiet rund 150 Wohneinheiten für Menschen, die sich keine großen Mieten leisten können“.

Ein von der Kommune initiiertes Begünstigtenmodell verhelfe darüber hinaus 15 Familien zu einem Eigenheim. „Die Stadt kommt hier also ihrer sozialen Verpflichtung mehr als nach“, betont der Oberbürgermeister. Für ein weiteres Begünstigtenmodell in einem anderen Bereich existierten zudem bereits „klare Überlegungen“.

Wie Gotz weiter ausführt, „hat sich der Stadtrat in einem einstimmigen Beschluss für den Verkauf der acht Grundstücke ausgesprochen, weil es zweifellos Bedarf am Immobilienmarkt dafür gibt“.

Die rechtlichen Vorgaben durch die bayerische Gemeindeordnung seien eindeutig: „Die Kommune darf den Grund nur zum Verkehrswert verkaufen.“ Aussagen zu einer möglichen Bebauung des Fliegerhorstgeländes traf der Oberbürgermeister nicht. Planungen seien erst möglich, „wenn die Konversion konkreter wird“.




Lesen Sie hier die Vorgeschichte im Detail nach:
Stadt verkauft acht Grundstücke gegen Höchstgebot


Quelle: Stadt Erding

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