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Kreisstraße ED 2, Wartenberg - Schröding (St 2330) Halbseitige Sperrung
Bild: Archiv - rm
Kreisstraße ED 2, Wartenberg - Schröding (St 2330) Halbseitige Sperrung wegen Baumpflegearbeiten und
Baumfällung an der Lindenallee ab voraussichtlich 25. bis 28. Februar 2019.
Das Staatliche Bauamt Freising wird entlang der Kreisstraße ED 2 zwischen Wartenberg und dem Anschluss an die Staatsstraße 2330 östlich Kirchberg Pflegemaßnahmen an den Straßenbäumen sowie die Fällung eines Baums
durchführen. Zum Schutz der Vögel werden die Fällung und die Kroneneinkürzungen rechtzeitig vor der Vogelbrutzeit bis Ende Februar durchgeführt.
Die Entfernung von abgestorbenen Ästen findet danach im Laufe des Frühjahrs statt.
Um die Maßnahme so zügig wie möglich durchzuführen und die Verkehrsbeeinträchtigung so gering wie möglich zu halten, wird die ED 2 für die Fällung und die Kronenschnittmaßnahmen kurzzeitig halbseitig gesperrt. Soweit für die Pflegemaßnahmen Vollsperrungen erforderlich sind, werden die Umleitungen ausgeschildert. Der Anliegerverkehr ist bis zur Sperrung frei.
Von Wartenberg kommend ist auch die Zufahrt zur Klinik frei.
Um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, kontrollieren geschulte Fachleute im Auftrag des Bauamts regelmäßig alle Straßenbäume. Bei diesen Baumkontrollen wird festgestellt, ob ein Baum noch ausreichend vital und standsicher ist oder ob beispielsweise von brüchigen Ästen eine Gefahr für die
Verkehrsteilnehmer ausgeht.
An den Bäumen der Lindenallee, die mit ihren derzeit 227 Bäumen als Naturdenkmal geschützt ist, werden deshalb Ende Februar einige Baumkronen teilweise eingekürzt. Im Frühjahr werden abgestorbene und brüchige Äste fachgerecht ausgeschnitten sowie Stock- und Stammaustriebe entfernt. Die Pflegemaßnahmen dienen auch dem langfristigen Erhalt der Bäume.
Bei den Baumkontrollen wurde zudem festgestellt, dass bei einem der Bäume ein hoher Totholzanteil, eine abgängige Krone und ausgeprägte Faulstellen im Stammbereich durch holzzerstörende Pilze vorhanden sind. Da dieser Baum wegen seiner mangelnden Standfestigkeit eine Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer darstellt, muss er gefällt werden.
Das Staatliche Bauamt Freising bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die auftretenden Behinderungen sowie die Anlieger um Nachsicht für die mit den gesamten Arbeiten verbundenen Beeinträchtigungen.
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