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09.01.2019 - Landkreis Erding

Kreis Erding: Neuer Mindestlohn bringt 430.000 Euro Extra-Kaufkraft pro Jahr

Foto (alle Rechte frei): NGG

Der Mindestlohn steigt ab Januar um 35 Cent auf jetzt 9,19 Euro pro Stunde – und mit ihm der Verdienst von 1.740 Menschen im Landkreis Erding. So viele Beschäftigte arbeiten hier derzeit zum gesetzlichen Lohn-Minimum. Auch die Wirtschaft im Kreis profitiert: Die Kaufkraft wächst durch das Mindestlohn-Plus in diesem Jahr um rund 430.000 Euro. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit und beruft sich auf eine aktuelle Analyse des Pestel- Instituts aus Hannover, das die Auswirkungen der Mindestlohn-Entwicklung regional untersucht hat.

„Mal ins Kino oder Essen gehen. Und auch mal etwas Neues für den Haushalt anschaffen – fast jeder Euro, den Mindestlohn-Beschäftigte am Monatsende extra haben, fließt in den Konsum. Und einen Großteil davon geben sie vor Ort aus“, sagt Georg Schneider von der NGG-Region Rosenheim- Oberbayern. Denn wer zum untersten Lohn arbeite, könne nichts auf die hohe Kante legen. Für den Gewerkschafter ist der gesetzliche Mindestlohn aber auch nach der aktuellen Erhöhung zu niedrig: „Selbst für eine Vollzeitkraft ist es extrem schwer, mit dem Mindestlohn klarzukommen. Gerade dann, wenn auch noch Kinder im Haushalt leben. Und bei steigenden Mieten sowieso“, so Schneider. Die NGG fordert deshalb ein deutlich stärkeres Mindestlohn-Plus. Erst in einer Größenordnung von mehr
als zwölf Euro pro Stunde werde die Lohnuntergrenze „langsam armutsfest“.

NGG-Geschäftsführer Schneider sieht bei den Löhnen „Luft nach oben“ und die Arbeitgeber in der Pflicht: „In Branchen wie dem Gastgewerbe und dem Bäckerhandwerk gehen trotz guter Wirtschaftslage selbst Fachkräfte oft nur mit dem gesetzlichen Minimum nach Hause.“ Messlatte sei aber nicht der Mindestlohn, sondern der Tariflohn. Schneider prangert die zunehmende Tarifflucht als Hauptgrund dafür an, „dass seit Jahren viel zu viele Menschen im Niedriglohnsektor gefangen sind“ und fordert die Unternehmen auf, sich zu Tarifverträgen zu bekennen: „In den Tarifverträgen der NGG sind meist deutlich höhere Löhne, auch in den unteren Lohngruppen, vereinbart. Und wer nach Tarif zahlt, der hat auch zufriedenere Mitarbeiter, die sich im Job engagieren.“

Schneider betont, dass von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns seit 2015 rund vier Millionen Menschen profitiert haben. Allerdings werde dieser gesetzliche Anspruch viel zu wenig kontrolliert, weil die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach wie vor nicht ausreichend personell ausgestattet sei. „Es gibt viel zu viele Schlupflöcher: Arbeitszeiten werden nicht korrekt erfasst oder Überstunden nicht bezahlt, um den Mindestlohn massenhaft zu umgehen. Das ist ein Skandal“, kritisiert der Gewerkschafter und fordert die Beschäftigten auf, ihre Januar-Lohnabrechnung genau zu kontrollieren.

Bei seiner Einführung 2015 lag der gesetzliche Mindestlohn bei 8,50 Euro pro Stunde. Nach dem
Mindestlohngesetz steigt er alle zwei Jahre. Wie hoch das Plus ist, hängt insbesondere von der Entwicklung der Tarifverdienste ab. Die NGG war die erste Gewerkschaft, die sich für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns stark gemacht hat.

Bild-Unterzeile

Neues Preisschild für den Lohn: Keiner darf weniger als 9,19 Euro pro Stunde verdienen. Das ist jetzt der
gesetzliche Mindestlohn. Beschäftigte haben damit mehr Geld in der Tasche und können sich mehr leisten.
Trotzdem ist „noch reichlich Luft nach oben“, meint die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Quelle: NGG

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