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Aus dem Amtsgericht: Verhinderte Abschiebung nach Italien
Bild: Archiv - rm
Verhinderte Abschiebung nach Italien
Am 28.09.2017 sollte ein 22-jähriger Afrikaner aus Sierra Leone nach Italien abgeschoben werden. Im Flugzeug setzte er sich derart zur Wehr, sodass ein Polizist verletzt wurde. Am heutigen Mittwoch fand dazu der Prozess statt.
Der Angeklagte sollte Ende September vergangenen Jahres zurück nach Italien überstellt werden, doch aufgrund von schon dort befindlichen Freunden wurde ihm eine Lage geschildert, in die er nicht zurück gebracht werden wollte. Auch leide der Angeklagte neben Hepatitis und Epilepsie an Herzproblemen, deren Behandlung in Italien nicht gewährleistet werden könne. Er wolle in Deutschland bleiben, da er sich „in Italien nicht integrieren könne“, so seine Dolmetscherin.
Um die Abschiebung auszusetzen, stellte er sich schon während des Transports zum Flughafen bewusstlos. Laut Zeugenaussagen war jedoch leicht zu erkennen, dass er sich bei vollem Bewusstsein befand, sodass er sich der Auswirkung seiner Taten bewusst war.
Da der begleitende Arzt auch von einem vorhandenen Gefahrenpotential ausging, wollte dieser nur in Begleitung eines Polizisten fliegen.
An den genauen Vorfall konnte sich der 22-Jährige auf Grund von Stress & Depressionen nicht erinnern. Laut Zeugenaussagen setzte sich der Asylbewerber im Flugzeug derart heftig zur Wehr, sodass dieser vom Polizisten fixiert werden musste.
Letzterer zog sich daraufhin kleinere Blessuren an der rechten Hand zu. Die Vorwürfe, dass diese Blessuren vom Flugzeug selbst und nicht durch den Asylbewerber entstanden können sein, wies der Polizist entschieden zurück.
Trotz der Verstrickung in offensichtliche Widersprüche, so zum Beispiel zu seinem Familienstand, der von ledig zu verheiratet mit Kind wechselte, entschuldigte sich der Angeklagte unter Tränen mehrfach beim Polizisten, der als Zeuge auftrat.
Da die sechsmonatige Abschiebefrist gemäß Dublin-III schon verstrichen ist, prüft das BAMF derzeit die Verlängerung auf 18 Monate.
Der Täter besitzt einen festen Wohnort und bekommt monatlich 320€. Des Weiteren ist er nicht vorbestraft, sodass eine Strafe von 90 Tagessätzen à 10€ verhängt wurde.
Am Donnerstag, den 25.04.24 gegen 17:30 Uhr, wurde ein 81-jähriger Dorfner durch seine Ehefrau telefonisch bei der Polizeiinspektion Dorfen als vermisst gemeldet.
Am 25.04.2024, gegen 23:15 Uhr, wollte eine uniformierte Streifenwagenbesatzung, auf der BAB A94 auf Höhe der Anschlussstelle Dorfen ein Kraftrad der Marke BMW kontrollieren, auf welchem keine Kennzeichen angebracht war.