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30.09.2022 - Landkreis Erding

Schwangere im Schulbetrieb schützen! Wo bleibt der Praxisleitfaden? Kultusministerium lässt Schulleitungen erneut im Stich

Bild: Archiv - GEW

Noch vor Schulbeginn kündigte Kultusminister Piazolo an, dass das coronabedingte Betretungsverbot an Schulen für Schwangere in absehbarer Zeit fallen würde.

Das Kultusministerium verschickte daraufhin Informationen zu den Coronamaßnahmen an die Schulen und kündigte einen Praxisleitfaden an, damit Schulleitungen arbeitsschutzrechtliche Regelungen einhalten können und der Gesundheitsschutz von schwangeren Kolleginnen und deren ungeborenen Kindern gewährleistet ist. Der fehlt bislang aber. Was ist nun mit schwangeren Kolleginnen am 04.10.2022?

Nach Tagen des Schweigens und der Unklarheit verschickte das Kultusministerium am 20.09. ein Informationsschreiben an die Schulen. Darin hieß es, dass Voraussetzung für einen Einsatz von Schwangeren ab dem 04.10. die Einhaltung des Arbeitsschutz- und Mutterschutzgesetzes sei. Unabdingbar notwendig seien deshalb gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilungen zum Mutterschutz. Sowohl der Arbeitsplatz, die Tätigkeiten als auch das persönliche Infektionsrisiko jeder Schwangeren müssen auf mögliche Gefährdungen überprüft werden.

Da im schulischen Bereich Schulleitungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich sind, kommt ihnen diese Aufgabe zu. Zur Unterstützung wolle man in „Kürze“ einen Praxisleitfaden zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bereitstellen. Der fehlt bis heute.

Florian Kohl, Mitglied im Hauptpersonalrat und stellvertretender Vorsitzender der GEW Bayern, hat dazu eine klare Meinung: „Heute ist der 30.09.2022. Von einem Praxisleitfaden bislang keine Spur. Ab morgen ist Wochenende, am Montag ist Feiertag. Ich frage mich: Selbst wenn der Praxisleitfaden heute um 16 Uhr kommt, was typisch wäre für das Kultusministerium - wie soll eine notwendige Gefährdungsbeurteilung bis zum 04.10. erstellt werden?

Das Kultusministerium lässt damit wieder seine Schulleitungen im Stich. Ein persönliches Infektionsrisiko und die Zugehörigkeit zu einer möglichen Corona-Risikogruppe in Bezug auf die Schwangerschaft können Schulleitungen nicht abklären. Dazu benötigt es arbeitsmedizinische Fachkenntnisse, gegebenenfalls eine Blutuntersuchung. Das Kultusministerium tut so, als wären gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilungen Standard im Schulbetrieb – das sind sie nicht!

Wir befinden uns beim Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen wie in vielen anderen Bereichen in unserem Schulsystem immer noch im Mittelalter. Es fehlt entsprechend geschultes Personal vor Ort. Es gibt erst seit ein paar Jahren generell arbeitsmedizinische Beratung für Schulen durch das Arbeitsmedizinische Institut (AMIS).

Diese Beratung sollten Schulleitungen jetzt unbedingt einfordern und sich nicht die Verantwortung auf die Schultern laden lassen. Und schwangere Lehrkräfte sollten sich nicht unter Druck setzen lassen, in jedem Fall auf die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz bestehen und sich ebenfalls an AMIS wenden.“

Quelle: GEW Bayern

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