Lieber Leser, unsere Seite finanziert sich durch Werbeeinnahmen und die deshalb angezeigten Werbebanner. Helfen Sie uns, indem Sie Ihren Werbeblocker ausschalten.
Werbung
Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Erding
Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen ab dem 30.05.2021
Bild: Archiv - pixabay
Nachdem der Inzidenzwert für den Landkreis Erding seit 5 Tagen stabil unter dem Wert 35 liegt, treten ab dem kommenden Sonntag, 30.05.2021, 00.00 Uhr folgende neue Regeln in Kraft:
Im Rahmen der Kontaktbeschränkungen dürfen sich im öffentlichen und privaten Bereich maximal 10 Personen aus drei Haushalten treffen. Dazu kommen deren Kinder unter 14 Jahre sowie Genesene und vollständig Geimpfte.
Diese Lockerung bietet neue Möglichkeiten für Treffen im Familien- und Freundeskreis, die für viele Menschen nach langer Zeit wieder eine deutliche Erleichterung bedeuten.
Die Polizei und das Gesundheitsamt bitten jedoch im Hinblick auf die Vorkommnisse vom vergangenen Wochenende alle BürgerInnen um einen verantwortungsvollen Umgang mit den neuen Regelungen, um das rückläufige Infektionsgeschehen nicht zu gefährden und weitere Ansteckungen möglichst zu vermeiden.
Nach wie vor können Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro belegt werden.
In der Zeit von Donnerstag, 18.04.24 bis Sonntag, 21.04.24 wurde ein in der Bischof-Josef-Straße auf Höhe Hausnummer 7 abgestellter Mercedes Sprinter am linken Außenspiegel mutwillig beschädigt.
Am 21.04.2024, gegen ca. 12:45 Uhr, befuhr eine 33-jährige Frau aus dem Landkreis Erding mit ihrem PKW, Opel, die Staatsstraße 2580 aus Richtung Freising kommend in Richtung Erding.
Nach dreijähriger Corona pause führte die sonst jährliche Informationsfahrt den
Kreistag nach Crailsheim im Landkreis Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg zur
Besichtigung des dortigen Klinikums.