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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Erding
Für den Schrannenplatz, den Kleinen Platz sowie die Lange Zeile und alle angrenzenden Nebenstraßen gilt am Faschingsdienstag, 5. März, von 12 bis 20 Uhr und damit während des Moosgeistertreibens ein striktes Schnapsverbot. Das teilt die Stadt Erding mit. Weder dürfen damit starke alkoholische Getränke verkauft noch von den Besuchern der Veranstaltung mitgebracht werden.
Untersagt ist zudem, den Bereich stark alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss zu betreten. Mit dieser Allgemeinverfügung zieht die Stadt die Konsequenzen aus den Ereignissen vergangener Jahre, als insbesondere Jugendliche aufgrund ihres Alkoholkonsums vom Sanitätsdienst versorgt werden mussten. Darüber hinaus kam es immer wieder zu alkoholbedingten Körperverletzungen und Sachbeschädigungen. Für zusätzliche Gefahr sorgten die Splitter von Unmengen achtlos weggeworfener Schnapsflaschen.
Durch die Anordnung ist die Polizei berechtigt, Platzverweise auszusprechen, mitgebrachten Schnaps zu vernichten oder Personen in Gewahrsam zu nehmen.
Am 13.04.2024 parkte ein 30-jähriger Erdinger seinen Pkw gegen ca. 19:30 Uhr auf dem öffentlichen Parkplatz in der Schillerstraße auf Höhe Hausnummer 1.
Am Dienstag (16. April) hat die Bundespolizei einen europaweit gesuchten serbischen Staatsangehörigen festgenommen, der des Einschleusens von Ausländern verdächtig ist.
Mit einem Austausch- und Vernetzungstreffen möchten die lagfa bayern e.V. sich gemeinsam mit anderen Freiwilligen über ihr Engagement für Geflüchtete austauschen.