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25.02.2019 - Erding

Anmeldung zur Teilnahme am Berufsgrundschuljahr/s (BGJ/s) bzw. am Berufsintegrationsjahr/kooperativ (BIJ/k) im Schuljahr 2019/2020

Bild: Archiv - Berufsschule Erding

Berufsgrundschuljahr (BGJ/s)
Alle Jugendlichen, die eine Ausbildung in einem der nachfolgend aufgeführten Berufe anstreben, müssen pflichtgemäß eine einjährige berufliche Ausbildung in Form eines Berufsgrundschuljahres an der Berufsschule durchlaufen. In keinem dieser Berufe kann die Berufsausbildung unmittelbar im Anschluss an den Schulbesuch (z.B. Mittelschule) in einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis begonnen werden.

An der Staatlichen Berufsschule Erding sind folgende schulische Berufsgrundschuljahre eingerichtet:
1. Berufsgrundschuljahr Holztechnik Böttcher/Schäffler, Bootsbauer, Holzmechaniker, Tischler/Schreiner, Wagner
2. Berufsgrundschuljahr Zimmerer Zimmerer

Ein erfolgreich abgeschlossenes Berufsgrundschuljahr wird als erstes Ausbildungsjahr auf die Berufsausbildung des dem jeweiligen Berufsfeld zugeordneten Ausbildungsberufes angerechnet. Wer in den in Nr. 1 und Nr. 2 genannten Berufen die betriebliche Ausbildung fortsetzt, muss anschließend die Berufsschule im Teilzeit- bzw. Blockunterricht für die Dauer der vorgeschriebenen Ausbildungszeit besuchen (i. d. R. zwei Jahre).
Wer nach erfolgreich abgeschlossenem Berufsgrundschuljahr keine betriebliche Ausbildung anstrebt, hat die Berufsschulpflicht erfüllt.

Berufsintegrationsjahr/kooperativ (BIJ/k)
Das BIJ/k ist ein Vollzeit-Schuljahr und wird an der Berufsschule Erding in Zusammenarbeit mit einem Maßnahmenträger (derzeit: Brücke Erding e.V.) durchgeführt. Die Hälfte der Zeit besuchen die Schüler den Unterricht an der Berufsschule (Zwei-Wochen-Blöcke), die andere Hälfte werden sie vom Maßnahmenträger sozialpädagogisch betreut sowie in Praktika vermittelt.

SchülerInnen, die noch keinen erfolgreichen Mittelschulabschluss erreicht haben, können diesen mit dem erfolgreichen Bestehen des Berufsintegrationsjahres bescheinigt bekommen, wenn sie im Jahreszeugnis in keinem Fach eine schlechtere Note als 4 erzielt haben (vgl. § 45 BSO).

Wer nach erfolgreich abgeschlossenem Berufsintegrationsjahr keine betriebliche Ausbildung anstrebt, hat die Berufsschulpflicht erfüllt.

Bitte beachten Sie:

Zum Einzugsgebiet der Staatlichen Berufsschule Erding zählen aus dem Landkreis Ebersberg nur die Gemeinden Anzing, Forstinning, Hohenlinden, Markt Schwaben, Pliening und Poing

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online auf unserer Schulhomepage www.bs-ed.de. Erforderliche Unterlagen werden Ihnen dann zugesandt.

Anmeldefrist

Die Anmeldung soll bis Mittwoch, 3. Juli 2019, erfolgen.
Verspätete Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, falls noch freie Plätze zur Verfügung
stehen!

Quelle: Staatliche Berufsschule Erding

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