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15.02.2019 - Flughafenregion

Bei Alkohol am Steuer hört der Spaß auf! - Polizei kündigt verstärkte Kontrolltätigkeit in der Faschingszeit an

Bild: Archiv - Rainer Brückner / pixelio.de

Auch in diesem Jahr wird die Polizei in der Hochphase der Faschingszeit wieder verstärkt Alkohol- und Drogenkontrollen durchführen. „Die Polizei kontrolliert nicht um Faschingsbegeisterten den Spaß zu verderben, sondern um alkoholbedingte schwere Verkehrsunfälle zu vermeiden!“, so Polizeipräsident Günther Gietl. „Denn nach wie vor stellen Alkohol und Drogen eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr dar“.

So kam es im vergangenen Jahr während der Faschingszeit trotz angekündigter Kontrollen vom 19.01. bis 14.02.2018 im Präsidialbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord zu 45 Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss und vier nachgewiesenen Verkehrsunfällen, die unter Drogeneinfluss passiert sind. Dabei wurden 13 Menschen verletzt. Bei den durchgeführten Polizeikontrollen konnten 120 Alkohol- und 18 Drogendelikte ohne Unfallfolgen festgestellt werden. Bei 78 Fahrzeugführern wurde der Führerschein sichergestellt.



Mit der Ankündigung von verstärkten Polizeikontrollen in der Faschingszeit appelliert die Polizei auch in diesem Jahr wieder an die Vernunft der Verkehrsverteilnehmer und rät:

Genießen Sie die närrische Zeit und feiern Sie nach Lust und Laune - aber ohne Alkohol und Drogen am Steuer!
Klären Sie bereits vor dem Genuss von Alkohol ab, wie Sie wieder sicher nach Hause kommen, ohne selbst fahren zu müssen.
Greifen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück. Auch wenn eine Fahrt auf den ersten Blick teuer erscheint, ist das allemal billiger als der Verlust Ihres Führerscheins!
Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nie in ein Auto ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht!
Unterschätzen Sie nicht den Restalkohol am nächsten Morgen. Der Körper baut durchschnittlich etwa 0,1 Promille in der Stunde ab. Reichlich Alkoholgenuss am Vortag kann deshalb zur Folge haben, dass Sie auch am nächsten Morgen noch nicht fahrtauglich sind.

Quelle: Polizeipräsidium Oberbayern Nord

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