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07.02.2019 - Landkreis Erding

Verfahren gegen Herrn Kreisrat Glaubitz – Der Landrat steht zu seinem Wort

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Bild: Archiv - Landratsamt Erding

Nachdem Herr Kreisrat Glaubitz in der Sitzung des Kreistages vom 06.02.2019 die zwischen den Anwälten des Freistaates Bayern und Herrn Glaubitz vereinbarte Erklärung verlesen hat, wird Landrat Martin Bayerstorfer selbstverständlich ebenfalls seinen Beitrag leisten und den Freistaat Bayern um sofortige Rücknahme der Klage bitten.


Die MitarbeiterInnen der Ausländerbehörde halten sich bei ihren Entscheidungen an die Weisungen des Innenministeriums - dies hat Herr Kreisrat Glaubitz in der gestrigen Sitzung selbst bestätigt. Die Betroffenen waren gestern ebenfalls in der Sitzung anwesend und haben nun endlich Genugtuung erfahren dürfen. Dennoch wird eine Mitarbeiterin aufgrund des immensen psychischen Drucks der letzten Monate, der von den Behauptungen des Kreisrates Glaubitz ausging, die Ausländerbehörde verlassen.

Bereits im Juli 2018 hatte sich Kreisrat Glaubitz verpflichtet, nicht mehr zu behaupten, „das Ausländeramt Erding würde in Hunderten von Fällen, von denen ihm viele tatsächlich bekannt seien und er unzählige Beispiele nennen könne, Anträge auf Arbeitserlaubnis willkürlich, unter Angabe falscher Gründe, ohne Einzelfallprüfung und somit pauschal ablehnen“. Für weitere derartige Behauptungen muss Herr Kreisrat Glaubitz mit Strafzahlungen i.H.v. 2000 Euro rechnen. Die im Laufe des Verfahrens von Kreisrat Glaubitz anerkannte Zahlungspflicht von 985,08 Euro muss er in jedem Fall leisten.

Bestandteil der Einigung ist auch, dass Herr Kreisrat Glaubitz seinen Internet-Beitrag von Ende Juli 2018, der Anlass für die Klage war, umgehend löscht, was mittlerweile auch geschehen ist. Damit hat Landrat Bayerstorfer erreicht, dass Herr Kreisrat Glaubitz seine Behauptungen nicht weiterverbreitet.

Landrat Bayerstorfer ist zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens: „Einer Behörde unbegründet Willkür vorzuwerfen und das mit falschen Behauptungen belegen zu wollen, ist eine schlimme Anschuldigung, die in aller Deutlichkeit zurückgewiesen werden muss. Hier habe ich als Amtsleiter eine Fürsorgepflicht gegenüber meinen mehr als 1600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und stehe selbstverständlich für sie ein.“

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Quelle: Landratsamt Erding

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