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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Erding
Wir möchten alle Gemeindebürger*innen auf ihre Räum- und Streupflicht aufmerksam machen. Alle Anlieger öffentlicher Straßen sind verpflichtet, diese schnee- und eisfrei zu halten. An Werktagen beginnt die Räumpflicht um 7 Uhr und endet um 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen tritt die Räum- und Streupflicht ab 8 Uhr ein.
Weitere Infos finden Sie in unserer Verordnung: https://www.taufkirchen.de/…/Sa…/25_ReinhaltungReinigung.pdf
Außerdem möchten wir alle darauf hinweisen, dass zugeparkte Straßenzüge von unseren Räumfahrzeugen nicht geräumt werden können. Parker werden daher gebeten, ihr Fahrzeug nicht auf der Straße abzustellen.
Am Freitag den 19.04.2024, gegen 07:35 Uhr, wurde ein 46-jähriger Fahrzeugführer mit seinem Pkw in Taufkirchen(Vils) von Beamten der Polizei Dorfen einer Verkehrskontrolle unterzogen.